EU-Emissionshandel wird mit Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern verknüpft

Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern können laut Bundesumweltministerium (BMU) in den EU-Emissionshandel einbezogen werden. Darauf haben sich die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament verständigt, berichtet das BMU in einer Pressemitteilung. Unternehmen innerhalb der EU, die ab Anfang 2005 am Emissionshandel teilnehmen, könnten damit einen Teil ihrer Klimaschutzverpflichtungen durch Klimaschutzprojekte in Ländern außerhalb der EU erfüllen.  Bundesumweltminister […]

Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern können laut Bundesumweltministerium (BMU) in den EU-Emissionshandel einbezogen werden. Darauf haben sich die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament verständigt, berichtet das BMU in einer Pressemitteilung. Unternehmen innerhalb der EU, die ab Anfang 2005 am Emissionshandel teilnehmen, könnten damit einen Teil ihrer Klimaschutzverpflichtungen durch Klimaschutzprojekte in Ländern außerhalb der EU erfüllen.  Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte die Einigung als Schritt nach vorn auf dem Weg zu einem global effektiven Klimaschutz.

„Der EU-Emissionshandel schlägt nun die Brücke in alle Länder, die das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben. Wenn deutsche Firmen in Litauen eine Windkraftanlage oder in Marokko ein solarthermisches Kraftwerk bauen, können sie sich die dort entstehenden Emissionsreduktionen hier anrechnen lassen“, so Trittin. Das fördere den Transfer von Zukunftstechnologien zur Nutzung der erneuerbaren Energien oder zur Steigerung der Energieeffizienz in die Länder des Südens.

Die Einigung sieht vor, dass EU-Mitgliedsstaaten es Anlagenbetreibern erlauben können, nicht nur EU-Emissionsrechte, sondern – bis zu einer gewissen, vom Mitgliedsstaat festzulegenden Obergrenze – auch Gutschriften aus den projektgebunden Mechanismen des Kyoto-Protokolls zur Erfüllung ihrer Klimaschutzverpflichtungen zu nutzen. Ausgenommen von diesen Projekten im Rahmen des „Clean Development Mechanism (CDM)“ oder des „Joint Implementation (JI)“ sind Atomkraftwerke sowie, bis zum Jahr 2008, Aufforstungsprojekte. Aufgrund der Umstrittenheit von großen Staudammprojekten müssen Mitgliedsstaaten bei der Genehmigung von JI/CDM-Wasserkraftprojekten die von Nichtregierungsorganisationen und Weltbank formulierten Standards der „World Commission on Dams“ beachten. Die Emissionsminderungen im Rahmen von CDM und JI müssen von unabhängigen Gutachtern zertifiziert werden.

„Klimaschutzprojekte in den Ländern des Südens können jetzt auf Finanzierung aus der europäischen Privatwirtschaft setzen. Eine Möglichkeit, gerade für mittelständische Betriebe, ist der Klimaschutzfonds der bundeseigenen KfW“, erläutert Bundesumweltminister Trittin. In diesem Rahmen erhalten die Einzahler Qualitätsgutschriften aus CDM- und JI-Projekten in aller Welt, vor allem aus den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz.

Weitere Informationen unter http://www.bmu.de sowie zum KfW-Klimaschutzfonds unter http://www.kfw.de.

15.04.2004   Quelle: BMU

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