Emissionshandel: Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Das Bundeskabinett hat am 21. April dem Gesetzentwurf über den Nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen zugestimmt (Zuteilungsgesetz – NAPG). Das Gesetz basiert auf dem Nationalen Allokationsplan für den Kohlendioxid-Emissionshandel, den die Bundesregierung am 31. März verabschiedet hatte. Das Gesetz legt die Regeln für die Zuteilung der Emissionsberechtigungen für die einzelnen Anlagen für die Zuteilungsperiode 2005 bis […]

Das Bundeskabinett hat am 21. April dem Gesetzentwurf über den Nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen zugestimmt (Zuteilungsgesetz – NAPG). Das Gesetz basiert auf dem Nationalen Allokationsplan für den Kohlendioxid-Emissionshandel, den die Bundesregierung am 31. März verabschiedet hatte. Das Gesetz legt die Regeln für die Zuteilung der Emissionsberechtigungen für die einzelnen Anlagen für die Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 verbindlich fest.  Mit dem Gesetzentwurf habe die Bundesregierung die letzte notwendige gesetzliche Grundlage für die Einführung des Emissionshandels ab Januar 2005 in Deutschland geschaffen, berichte das Bundespresseamt.

Der Allokationsplan legt die Gesamtmenge an Treibhausgasen fest, die Energiewirtschaft und Industrie in Zukunft ausstoßen dürfen sowie die Verteilung der Emissionszertifikate auf die einzelnen Unternehmen. Er bildet die Grundlage für das Zuteilungsgesetz, das die im September 2004 erfolgende Zuteilung rechtsverbindlich regelt. Der nationale Allokationsplan wurde am 31. März an die EU-Kommission und die anderen EU-Mitgliedstaaten übermittelt. Damit hatte die Bundesregierung vollständig und fristgerecht die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Einführung eines europaweiten Emissionshandelssystems erfüllt. Seitdem überprüft die EU die nationalen Allokationspläne der Mitgliedstaaten, damit der Emissionshandel im Januar 2005 beginnen kann.

Beitrag zum Klimaschutz

Die Einführung des Emissionshandels soll in erster Linie die Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre reduzieren. Damit werde ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet, wenn es gelingt, den Treibhauseffekt zu bremsen, so das Bundespresseamt. Hierfür sei es notwendig, die Verpflichtungen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen von 1992 und des Kyoto-Protokolls von 1997 zu realisieren. Deutschland hat sich zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls verpflichtet, eine Reduktion seiner Treibhausgas-Emissionen im Zeitraum 2008 bis 2012 um durchschnittlich 21 Prozent gegenüber 1990 zu realisieren. Das Emissionshandelssystem mit absoluter Mengenbeschränkung in Deutschland soll einen wesentlichen Beitrag zur Einhaltung dieses Emissionsziels leisten.

Anreize zur Innovation

Ziel der Bundesregierung ist auch, durch den Emissionshandel Anreize zur Erneuerung des Kraftwerkparks in Deutschland durch zukunftsorientierte, hocheffiziente Kraftwerke zu schaffen und durch diese Modernisierung wesentliche Beiträge zum Klimaschutz zu erzielen. Für die Industrie und Energiewirtschaft bedeuten die Festlegungen zum Emissionshandel, dass sie von 2005 bis 2007 jährlich insgesamt 503 Millionen Tonnen Kohlendioxid ausstoßen dürfen. Von 2008 bis 2012 sollen die Emissionen dann auf 495 Millionen Tonnen sinken. Dieses Ziel wird 2006 überprüft, da die anderen EU-Staaten noch keine Pläne bis 2012 vorgelegt haben. Bei einem nationalen Kohlendioxid-Emissionsziel in Höhe von 859 Millionen Tonnen pro Jahr in der Periode 2005-2007 verbleibt für Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Verkehr und Haushalte eine Gesamtmenge von 356 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr.
Das Verfahren konkret
Die Anlagenbetreiber stellen nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens Anträge, um Emissionszertifikate für ihre Anlagen zu erhalten. Diese Zertifikate werden für die gesamte erste Periode vergeben. Die Einzelheiten für die zweite Handelsperiode 2008 – 2012 wird ein weiteres Zuteilungsgesetz regeln, welches im Jahr 2006 verabschiedet werden soll.

22.04.2004   Quelle: Bundespresseamt

Beliebte Artikel

Schließen