Bundesverband WindEnergie: Neues Baugesetz erweitert Planungshoheit der Gemeinden

Der Bundestag hat am 30.04.2004 die Novelle des Baugesetzbuches in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Danach können Kommunen künftig Bauanträge für Windenergieanlagen bei Neuerstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans zunächst für ein Jahr zurückstellen, berichtet der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) in einer Pressemitteilung.  „Der Bundesverband Windenergie bedauert, dass mit der neuen Regelung die Erteilung einer Baugenehmigung […]

Der Bundestag hat am 30.04.2004 die Novelle des Baugesetzbuches in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Danach können Kommunen künftig Bauanträge für Windenergieanlagen bei Neuerstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans zunächst für ein Jahr zurückstellen, berichtet der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) in einer Pressemitteilung.  „Der Bundesverband Windenergie bedauert, dass mit der neuen Regelung die Erteilung einer Baugenehmigung für Windkraftprojekte abermals länger dauern wird. Wie viele Beispiele zeigen, war es auch mit dem geltenden Gesetz möglich, die örtliche Akzeptanz für Windenergie mit einer zügigen Genehmigungspraxis zu verbinden“, so Dr. Peter Ahmels, Präsident des BWE. „Der Schlüssel für eine gute Planung liegt nicht in einer möglichst langen Genehmigungsphase“, so Ahmels. Wichtig sei es, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen und eine möglichst breite Beteiligung aller Betroffenen sicherzustellen. Dies gelte für den Planungsprozess, aber auch für andere Aspekte, etwa Pachtzahlungen an die Landeigentümer.

Als positiv bewertet der BWE, dass eine Kommune jetzt verpflichtet sei, einem Bauherrn innerhalb von sechs Monaten zu antworten, ob sein Antrag zurückgestellt wird. Auch könne ein Windkraftprojekt nicht mehr mit einer pauschalen Begründung zurückgestellt werden, beispielsweise dass ein Flächennutzungsplan für ein Freizeitgelände erarbeitet werde. Dies hätte in der Planungspraxis oft zu langwierigen Verzögerungen geführt, so der BWE.

„Ich hoffe, dass die Chance von Planern und Kommunen genutzt wird, den weiteren Ausbau der Windenergie voranzubringen. Dabei hat die Akzeptanz Vorrang,“ so Ahmels. Mit der Rückstellungsmöglichkeit habe die Regierungskoalition einen Kompromiss mit der Opposition gefunden, um ein Vermittlungsverfahren im Bundesrat zu vermeiden. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig.

03.05.2004   Quelle: BWE

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