BWE zur EEG-Novelle: Verhinderungspolitik der Länder schadet der stromintensiven Industrie

Nach dem Beschluss des Bundesrates vom 14.05.2004, den Vermittlungsausschuss zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) anzurufen, kann das neue EEG nicht wie geplant am 1. Juni 2004 in Kraft treten. „Die Verhinderungspolitik der Opposition schadet besonders der stromintensiven Industrie, da die Härtefallregelung nun zum 1.Juli ersatzlos entfällt“, kommentiert Peter Ahmels, Präsident des Bundesverbandes Windenergie e.V. (BWE).  […]

Nach dem Beschluss des Bundesrates vom 14.05.2004, den Vermittlungsausschuss zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) anzurufen, kann das neue EEG nicht wie geplant am 1. Juni 2004 in Kraft treten. „Die Verhinderungspolitik der Opposition schadet besonders der stromintensiven Industrie, da die Härtefallregelung nun zum 1.Juli ersatzlos entfällt“, kommentiert Peter Ahmels, Präsident des Bundesverbandes Windenergie e.V. (BWE).  In der Novelle war vorgesehen, dass Unternehmen mit hohem Stromverbrauch auch weiterhin einen verminderten Strompreis beantragen können.

Auch für die Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien sieht Ahmels durch die Verzögerung schwerwiegende Nachteile. „Die Bereitschaft, in erneuerbare Energien zu investieren, wird massiv gebremst“, so der BWE-Präsident. Ahmels fordert alle Beteiligten auf, das Gesetze so schnell wie möglich zu verabschieden, um endlich Investitionssicherheit für die Branche zu schaffen.

Der Termin für den Vermittlungsausschuss ist der 26. Mai 2004. Somit könne das Gesetz frühestens am 15. Juli 2004 in Kraft treten können, jedoch nur im Falle einer zügigen Entscheidung seitens der Politik, heißt es in der BWE-Pressemitteilung.

16.05.2004   Quelle: BWE

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