EU-Kommission stimmt deutschem Zuteilungsplan für Emissionshandel unter Auflagen zu

Die Europäische Kommission hat den deutschen Zuteilungsplan für Abgasrechte für die Jahre 2005 bis 2007 genehmigt. Danach darf die Bundesregierung an Unternehmen Zertifikate für Treibhausgasemissionen mit einem Gesamtvolumen von 1.497 Tonnen vergeben. Das sind 499 Tonnen pro Jahr. In ihrer Entscheidung über den deutschen Plan zur Zuteilung der Zertifikate kritisiert die Kommission gleichwohl die Absicht […]

Die Europäische Kommission hat den deutschen Zuteilungsplan für Abgasrechte für die Jahre 2005 bis 2007 genehmigt. Danach darf die Bundesregierung an Unternehmen Zertifikate für Treibhausgasemissionen mit einem Gesamtvolumen von 1.497 Tonnen vergeben. Das sind 499 Tonnen pro Jahr. In ihrer Entscheidung über den deutschen Plan zur Zuteilung der Zertifikate kritisiert die Kommission gleichwohl die Absicht Deutschlands, sogenannte Ex-post-Anpassungen bei der Zuteilung von Zertifikaten für neue Marktteilnehmer vorzunehmen.  Das berichtet die EU-Kommission in einer Pressemitteilung. Durch derlei Änderungen könnten neue Marktteilnehmer gegenüber den bereits im nationalen Zuteilungsplan erfassten Anlagenbetreibern ungerechtfertigt bevorzugt werden.

Aus der Sicht der Kommission kann der Staat – in diesem Fall Deutschland – nicht genutzte Emissionsrechte nicht zurücknehmen und neu verteilen. An dieser Stelle müsse deshalb der deutsche Plan geändert werden. Auch in Ausnahmefällen soll die einmal festgelegte Zuteilung von Zertifikaten nicht geändert werden. Diese Handhabung, etwa wenn die Kapazitätsauslastung einer im nationalen Zuteilungsplan erfassten Anlage geringer ist als erwartet, lehnt die Kommission ab. Sie verweist dabei auf die Kriterien, auf die sich die Mitgliedstaaten (inklusive Deutschland) verständigt hatten.

Kommission will keine Verzögerungen dulden

Darüber hinaus hat die EU-Kommission deutlich gemacht, dass sie bei den Vorbereitungen für den Start des Emissionshandels in der EU im kommenden Januar keine Verzögerungen hinnehmen will. Sie hat deshalb rechtliche Schritte gegen jene Mitgliedstaaten eingeleitet, die bei den erforderlichen Vorbereitungen nicht zügig genug vorgehen. Zum Beispiel Griechenland und Italien, die ihre nationalen Zuteilungspläne noch nicht übermittelt haben. In den Plänen muss die Zahl der Emissionszertifikate festgelegt werden, welche die Mitgliedstaaten an ihre Industrie vergeben wollen.

Trotz der Kritik am deutschen Allokationsplan liege die Bundesrepublik mit ihrem Plan aber insgesamt „im Soll“. Damit werde sie ebenso wenig gemahnt wie Frankreich, Österreich und Schweden.

Margot Wallström, für Umwelt zuständiges Mitglied der Kommission, erklärte: „Letztes Jahr haben die Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen, dem Emissionshandel eine zentrale Rolle als wichtigstes Instrument der EU bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll zu geben. Sie haben sich dafür entschieden, weil der Emissionshandel der kostenwirksamste Weg zur Erreichung unserer Kyoto-Ziele ist. Ich bin zwar erfreut, dass die Kommission heute die erste Gruppe von acht nationalen Zuteilungsplänen genehmigen konnte, bin aber zugleich enttäuscht, weil einige Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung eines reibungslosen Starts für den Emissionshandel im nächsten Jahr nur sehr langsam durchführen. Wenn die EU ihre Führungsrolle bei der Bekämpfung der Klimaänderung weiterhin spielen will, sollte sie ihre Entschlossenheit durch das Emissionshandelssystem unter Beweis stellen, und alle Mitgliedstaaten sollten dabei an Bord sein.“

08.07.2004   Quelle: EU-Kommission

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