Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) passiert Bundesrat
Am 09.07.2004 behandelte der Bundesrat das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien (EEG). Auf eine Abstimmung wurde verzichtet, Einspruch wurde nicht eingereicht. Damit habe die Gesetzesnovelle die letzte Hürde genommen, berichtet der forschungs- und technologiepolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Hans-Josef Fell. Das novellierte EEG weise eine Vielzahl von Verbesserungen für die erneuerbaren Energien und die Anlagenbetreiber auf, so Fell. Das Gesetz werde vor allem für die Landwirtschaft und die Geothermie deutliche Verbesserungen bringen, aber auch für die Meeresenergien. Zudem werde es große Anreize bieten für technologische Innovationen, darunter die Biogasaufbereitung und -Einspeisung. Auch werde es für Energieversorgungsunternehmen deutlich schwieriger, die Stromeinspeisung abzulehnen und Anlagenbetreibern Steine in den Weg zu legen, betont Fell.
Der Gesetzestext und eine Foliensammlung über die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes will Fell im Laufe des 09.07.2004 auf seiner Homepage anbieten unter http://www.hans-josef-fell.de. www.hans-josef-fell.de (Pfad: politisch; EEG).
09.07.2004 Quelle: Hans-Josef Fell (MdB)