Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft

Am 1. August 2004 trat das fortentwickelte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft (BGBl. I, S. 1918 ff), berichtet das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung. „Das neue EEG bietet einen verläßlichen Rechtsrahmen für Investitionen in Solarenergie, Wind- und Wasserkraft, Bioenergie und Geothermie. Die Novelle sichert eine erfolgreiche Entwicklung, die bei den erneuerbaren Energien […]

Am 1. August 2004 trat das fortentwickelte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft (BGBl. I, S. 1918 ff), berichtet das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung. „Das neue EEG bietet einen verläßlichen Rechtsrahmen für Investitionen in Solarenergie, Wind- und Wasserkraft, Bioenergie und Geothermie. Die Novelle sichert eine erfolgreiche Entwicklung, die bei den erneuerbaren Energien bereits jetzt zu 120.000 Arbeitsplätzen und zu einem jährlichen Umsatzvolumen von 10 Milliarden Euro in Deutschland geführt hat“, so Bundesumweltminister Jürgen Trittin.  Das EEG gehöre damit weltweit zu den wirkungsvollsten Klimaschutz-Instrumenten, betont der Minister. Es sei Motor für Innovationen und erhöhe die Exportchancen für deutsche Technik.

“ Die neuen, stärker differenzierten Vergütungssätze sinken im Laufe der Jahre, was für Kosteneffizienz der Erneuerbaren sorgt. Es bleibt dabei, dass die Förderung erneuerbarer Energien einen durchschnittlichen Haushalt nur rund 1 Euro im Monat kostet – so viel wie eine Kugel Eis“, rechnet der Minister vor. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung auf mindestens 12,5 Prozent bis 2010 und auf mindestens 20 Prozent bis 2020 zu steigern. Damit dies gelinge, würden die Rahmenbedingungen für die Einspeisung, Übertragung und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energien deutlich verbessert, unterstreicht Trittin.

Der wirksame Klimaschutz des EEG werde durch folgende Zahlen deutlich: Im Jahr 2003 seien etwa 23 Millionen Tonnen (t) Kohlendioxid infolge des EEG eingespart worden, durch die Nutzung der erneuerbaren Energien insgesamt (Strom, Wärme und Treibstoffe) rund 53 Millionen Tonnen. Für das Jahr 2010 werde geschätzt, dass allein durch das EEG über 40 Millionen Tonnen CO 2 vermieden werden, insgesamt durch die Nutzung erneuerbarer Energien rund 80 Millionen Tonnen.

Der Text des neuen EEG sowie die Begründung und Hintergrundpapiere zur Erläuterung sind verfügbar unter http://www.bmu.de sowie unter http://www.erneuerbare-energien.de.

Eine Übersicht der Neuregelungen finden Sie unter eeg.html.

02.08.2004   Quelle: BMU

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