München stellt mietfreie Dächer für Solarstromanlagen zur Verfügung
Die bayerische Landeshauptstadt hat ein Ausschreibungsverfahren zur Vergabe von acht Dachflächen begonnen auf denen Photovoltaikanlagen errichtet werden können. Die Dachflächen sollen entsprechend dem Beschluss des Stadtrats (Umweltausschuss vom 13.7.2004) mietfrei für die Nutzung durch Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom (PV-Anlagen) überlassen werden. Voraussetzung ist die Unterzeichnung des von der Landeshauptstadt München vorgegebenen Gestattungsvertrags. Wenn für eine angebotene Dachfläche mehrere Bewerbungen eingehen, erfolgt die Vergabe per Losentscheid.
Die „ungenutzten“ Dachflächen in München stellen ein großes Potenzial dar, regenerative Energien zu gewinnen, heißt es in einer Pressemitteilung der Landeshauptstadt. München unterstütze deshalb alle Eigentümer, die ihre Dächer für eine ökologische Stromerzeugung zur Verfügung zu stellen wollen. Grundsätzlich geeignet seien Dächer, die nicht in absehbarer Zeit saniert werden müssen. Zunächst stelle die Landeshauptstadt München, mit gutem Beispiel vorangehend, eigene geeignete Dachflächen zur Verfügung. Die dabei gewonnenen Erfahrungen sollen veröffentlicht werden. So werde es privaten Dacheigentümern leicht gemacht, es der Stadtverwaltung gleich zu tun.
Vergabe per Losverfahren
Eine Ortsbesichtigung ist nur für die durch Losentscheid ermittelten Bewerber vorgesehen (je Objekt ein Gewinner und zwei Ersatzbewerber, sofern mehr als eine Bewerbung pro Objekt eingeht). Sie findet statt am 4., 5. und 7. Oktober. Bewerben können sich nur natürliche und juristische Personen, die den Gestattungsvertrag nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens als Betreiber der Anlage unterschreiben. Die Inbetriebnahme der Anlage hat bis zum 30.3.2005 zu erfolgen, andernfalls erlischt das Dachnutzungsrecht, und die Dachfläche wird dem Zweitplazierten (und anschließend dem Drittplazierten) des Losverfahrens unter der Maßgabe neuer Fristen angeboten. Wenn aufgrund von nachgewiesenen Lieferengpässen der zuvor genannte Zeitpunkt der Inbetriebnahme nicht eingehalten werden kann, werde die Frist im Einvernehmen mit der Landeshauptstadt München verlängert. Für jede Bewerbung zu einer Objektnummer ist eine Schutzgebühr von 10 Euro zu entrichten.
Informationen und Bewerbungsunterlagen erhalten Interessierte unter: http://maps.geo.ar.tum.de/PV-Anlagen-in-Muenchen/
12.08.2004 Quelle: Landeshauptstadt München