Verband kommunaler Unternehmen warnt vor Folgekosten der Energiemarktregulierung
„Aus dem neuen Energiewirtschaftsgesetz erwachsen den Stadtwerken unverhältnismäßig hohe Kosten. Die EU-Vorschriften sollten daher nur im erforderlichen Umfang umgesetzt und Stadtwerke nicht benachteiligt werden.“ Das erklärte Michael Wübbels, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) anlässlich der Übersendung einer mehr als 40 Seiten umfassenden Stellungnahme zum EnWG-Kabinettsentwurf an die
Landesenergieminister. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 24. September 2004 seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf verabschieden.
Der VKU kritisiert, dass die Vorschriften zur Entflechtung des Netzbetriebs von Erzeugung und Vertrieb über die Anforderungen der EU-Richtlinien hinausgehen würden und erhöhter Personalbedarf entstehe. Die Entflechtung sei mit massiven Eingriffen in die gesamte technische und personelle Organisationsstruktur von integrierten Unternehmen verbunden. Nach Schätzungen von Unternehmensberatern kosten die Entflechtungsmaßnahmen je Unternehmen zwischen 3 und 10 Millionen Euro, so der VKU in einer Pressemitteilung. Auf Ablehnung stößt beim VKU auch die Einschränkung des Prinzips der Kostenorientierung bei der Ermittlung der Netznutzungsentgelte. Dies wirke sich mit spürbaren Einbußen auf die Kosten- und Erlössituation der Unternehmen aus. Die Bereitschaft, in die Netze zu investieren, würde dann zwangsläufig abnehmen. Anders als von der Bundesregierung vorgesehen fordert der VKU auch, dass die Länder bei der Regulierung des Netzzugangs beteiligt werden.
12.08.2004 Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e.V.