Klimaschutz: Zuteilungsgesetz für den Emissionshandel in Kraft

Mit dem Inkrafttreten des so genannten „Zuteilungsgesetzes für die Handelsperiode 2005 bis 2007“ am 31.08.2004 ist der Weg frei für den Start des Handels mit Emissionsrechten. Ab heute bis zum 20. September 2004 können Anlagenbetreiber einen Antrag auf kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten stellen, so das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung. Bis zum 1. November 2004 wird […]

Mit dem Inkrafttreten des so genannten „Zuteilungsgesetzes für die Handelsperiode 2005 bis 2007“ am 31.08.2004 ist der Weg frei für den Start des Handels mit Emissionsrechten. Ab heute bis zum 20. September 2004 können Anlagenbetreiber einen Antrag auf kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten stellen, so das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung. Bis zum 1. November 2004 wird die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) die Zuteilung für die rund 2.350 Anlagen vornehmen.  Insgesamt stehen Emissionszertifikate in einem Volumen von bis zu 495 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) pro Jahr zur Verfügung. Das Gesetz legt ferner die Regeln für die kostenlose Verteilung dieser Zertifikate an die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen fest.

„Der Emissionshandel ist ein neues und wegweisendes Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Europaeischen Union und dient der Erfüllung der Klimaschutzverpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll“, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin: Der Emissionshandel stelle die Einhaltung der Klimaschutzziele sicher und lasse den Unternehmen Spielräume für eine wirtschaftsverträgliche Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Durch den Handel mit Zertifikaten würden die Emissionen dort vermieden, wo dies am kostengünstigsten sei. Dies diene den einzelnen Unternehmen wie der gesamten Gesellschaft, so der Minister.

Förderung von Innovationen

Einen besonderen Schwerpunkt habe die Bundesregierung auf die Förderung von Innovationen und auf den Einsatz moderner Technologien gelegt. Der Emissionshandel biete starke Anreize für hoch effiziente Technik und die Erneuerung des Kraftwerksparks am Standort Deutschland. Damit sei der Emissionshandel ein wichtiger Baustein für eine Politik der nachhaltigen Energieversorgung und Energienutzung, heißt es in der BMU-Pressemiteilung.

Zuteilung berücksichtigt besondere Umstände

Für bestehende Anlagen erfolgt die Zuteilung laut BMU grundsätzlich nach den durchschnittlichen Emissionen der jeweiligen Anlage in der Vergangenheit. Darüber hinaus werden besondere Umstände berücksichtigt, zum Beispiel nicht vermeidbare Prozessemissionen oder frühzeitig durchgeführte Klimaschutzmassnahmen. Das Zuteilungsgesetz (ZuG) wird konkretisiert durch die Zuteilungsverordnung (ZuV), die einen Tag nach dem Gesetz wirksam wird. Damit hat Deutschland alle rechtlichen, institutionellen und administrativen Voraussetzungen für den rechtzeitigen Start des Emissionshandels geschaffen.

Software zur Antragsstellung und Hilfen im Internet

Die Software für die elektronische Antragstellung sowie zahlreiche Erläuterungen und Hilfestellungen sind seit dem 5. August 2004 im Internet veröffentlicht. Pünktlich zum Inkrafttreten des Zuteilungsgesetzes 2007 (ZuG) am 31. August 2004 ist die sogenannte „Virtuelle Poststelle“ der DEHSt für die Annahme der Anträge geöffnet.

Zur Unterstützung der Antragsteller hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ein Servicetelefon und einen E-Mail-support eingerichtet: E-mail: emissionshandel@uba.de; Service-Telefon: 030-8903-5050, montags bis freitags von 09:00 – 18:00 Uhr; Fax: 030-8903-5010
Internet: http://www.umweltbundesamt.de/emissionshandel

31.08.2004   Quelle: BMU

Beliebte Artikel

Schließen