Mecklenburg-Vorpommern: Studie „Photovoltaik für den Landwirt“

Im Rahmen des „Aktionsplans Klimaschutz“ ist im Auftrag des Umweltministeriums Mecklenburg-Vorpommern die Studie „Photovoltaik für den Landwirt“ erarbeitet worden. Sie zeigt das Prinzip der Umwandlung von Sonnenenergie in Strom, die Funktionsweise von Solarstromanlagen, informiert über die Vorbereitung und den Bau von Photovoltaikanlagen sowie über Finanzierungsmöglichkeiten.  Mit der Dokumentation sollen Landwirte interessiert und in die Lage […]

Im Rahmen des „Aktionsplans Klimaschutz“ ist im Auftrag des Umweltministeriums Mecklenburg-Vorpommern die Studie „Photovoltaik für den Landwirt“ erarbeitet worden. Sie zeigt das Prinzip der Umwandlung von Sonnenenergie in Strom, die Funktionsweise von Solarstromanlagen, informiert über die Vorbereitung und den Bau von Photovoltaikanlagen sowie über Finanzierungsmöglichkeiten.  Mit der Dokumentation sollen Landwirte interessiert und in die Lage versetzt werden, Einsatz- und Nutzungsmöglichkeiten von Photovoltaikanlagen besser beurteilen zu können, so das Umweltministerium in einer Pressemitteilung.

Am 01. August 2004 trat das weiterentwickelte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Damit wurden die bereits seit dem 01. Januar 2004 geltenden verbesserten Bedingungen für die Vergütung von Sonnenstrom in der Gesetzesnovelle verankert. „Die Energiequelle Sonne arbeitet zum Nulltarif, ist emissionsfrei und unerschöpflich. Mit Hilfe des EEG und der zusätzlichen Nutzung des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) bietet sich Landwirten die Chance, durch Nutzung der Sonnenenergie eine zusätzliche Einkommensquelle zu erschließen“, so Umweltstaatsekretär Dr. Harald Stegemann. „Die meist reichlich vorhandenen großen Dachflächen könnten für eine kostengünstige Errichtung von Photovoltaik-Anlagen genutzt werden. Neben der Produktion von Solarstrom wird dann auch ein aktiver Beitrag zur Verminderung des Kohlendioxid-Ausstoßes geleistet“, betont Stegemann.

Die Solarstromvergütung wird durch das EEG für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert. Die Höhe ist sowohl abhängig von der Größe der Anlage als auch vom Standort (Dach, Fassade, frei stehend). Die Grundvergütung beträgt 45,7 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich z. B. die Vergütung um 11,7 Cent pro kWh bei einer bis zu 30 Kilowatt leistungsstarken Anlage, für fassadenintegrierte Anlagen gibt es zusätzlich einen Bonus von 5 Cent pro kWh.

Die Studie ‚Photovoltaik für den Landwirt‘ kann kostenlos in schriftlicher Form oder als CD-Rom über die Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur (StÄUN) sowie über die Ämter für Landwirtschaft kostenlos angefordert werden.

01.09.2004   Quelle: Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern

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