KfW-Programm Erneuerbare Energien: Investitionen in Höhe von rund 400 Millionen Euro gefördert
Das gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium (BMU) durchgeführte Programm „Erneuerbare Energien“ der KfW Förderbank wird fünf Jahre alt: Seit September 1999 konnten 1.659 Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien mit Darlehen in Höhe von über 385 Millionen Euro gefördert werden, berichtet die KfW in einer Pressemitteilung. Seit dem Programmstart vor fünf Jahren wurden schwerpunktmäßig Biogasanlagen (889 Zusagen über 270 Mio. EUR) und Biomasseanlagen (539 Zusagen über 72 Mio. EUR) finanziert. „Der Erfolg des Programms zur Förderung erneuerbarer Energien ist ein wichtiger Mosaikstein zur Bewältigung der vor uns liegenden klimapolitischen Herausforderungen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien hilft, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und unterstreicht Deutschlands internationale Vorreiterrolle in Sachen Umweltschutz.“, sagte Detlef Leinberger, Umweltvorstand der KfW Bankengruppe.
Bessere Förderung für Biomasse; auch Kommunen antragsberechtigt
Sehr erfreulich sei der Zuwachs der Förderzusagen seit Überarbeitung und Neustart des Programms im Mai dieses Jahres. Unter anderem wurde die Förderung von Biomasseanlagen verbessert und auch Kommunen sind jetzt antragsberechtigt. Im Zeitraum von Mai bis Ende Oktober 2004 wurden insgesamt 232 Darlehen in Höhe von rund 56 Mio. EUR zugesagt. Damit wurde fast das gesamte Vorjahresergebnis erreicht (268 Darlehen in Höhe von 58 Mio. EUR).
Das überarbeitete Programm zur Förderung erneuerbarer Energien wurde auf Betreiben der Bundesregierung erneut von der EU notifiziert und stellt damit eine anerkannte Beihilfe nach dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen der EU dar. Ab sofort können gewerbliche Unternehmen wieder voll in die Förderung einbezogen werden. Mit einem weiteren Anstieg der Fördertätigkeit wird daher gerechnet. Hierzu stellt die KfW aus eigenen Mitteln verbilligte Kredite zur Verfügung. Aus Mitteln des Bundesumweltministeriums wird für einen Großteil der Anlagen zusätzlich ein Teilschulderlass zur teilweisen vorzeitigen Tilgung des Kredits gewährt.
Förderkredite für Biomasse, Geothermie und Wasserkraft
Im Programm Erneuerbare Energien werden bei einer 20-jährigen Laufzeit und drei tilgungsfreien Anlaufjahren zu einem effektiven Jahreszins von 3,91 Prozent für die ersten 10 Jahre (Stand: 22. November 2004) folgende Maßnahmen gefördert: die Errichtung von Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung ab 100 kW Nennleistung und zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung, die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Gewinnung und Nutzung von Biogas aus Biomasse, die Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie und die Erweiterung, Reaktivierung sowie Sanierung zur ökologischen Verbesserung von Wasserkraftanlagen bis zu einer installierten elektrischen Nennleistung von 500 kW.
Bei Vorhaben zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung oder bei der Nutzung von Tiefengeothermie wird – zusätzlich zur Errichtung der Anlage – für das zu errichtende Wärmenetz ein Teilschulderlass in Höhe von 50 EUR/m Rohrleitung bei einem nachgewiesenen Mindestwärmeabsatz von 1,5 MWh/Jahr und Meter Rohrlänge gewährt (höchstens 600.000 EUR).
Für Interessenten steht das Infocenter der KfW zur Verfügung unter der Servicenummer 01801/335577. Oder im Internet unter http://www.kfw-foerderbank.de.
24.11.2004 Quelle: KfW Solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH