SFV rät: Solarstromanlagen vor Silvester anschließen

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. empfiehlt dringend, den Netzanschluss von Photovoltaikanlagen, die nach dem EEG vergütet werden, vor dem Jahreswechsel vorzunehmen. Ein Anschluss nach Silvester komme teuer, warnt der SFV.   Entgegen der gängigen Meinung wirke sich eine Verzögerung des Netzanschlusses über den Jahreswechsel hinaus finanziell sehr negativ aus, betont der Verein. Es könne sogar weit […]

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. empfiehlt dringend, den Netzanschluss von Photovoltaikanlagen, die nach dem EEG vergütet werden, vor dem Jahreswechsel vorzunehmen. Ein Anschluss nach Silvester komme teuer, warnt der SFV.   Entgegen der gängigen Meinung wirke sich eine Verzögerung des Netzanschlusses über den Jahreswechsel hinaus finanziell sehr negativ aus, betont der Verein. Es könne sogar weit mehr als ein ganzer finanzieller Jahresertrag verloren gehen.

Falls der Netzbetreiber eine bereits fertiggestellte betriebsbereite Solarstromanlage nicht mehr vor dem Jahreswechsel anschließen könne oder wolle, rät der SFV zu einer Behelfslösung: Zunächst müsse der Installateur die Fertigstellung und Betriebsbereitschaft der Anlage bescheinigen. Dann kann der Betreiber der Anlage(oder der Installateur in seinem Auftrag) dem Netzbetreiber die Fertigstellung mitteilen, die so genannte Fertigmeldung des Installateurs beilegen, EEG-Strom aus der Anlage anbieten und um Anschluss noch vor dem Jahreswechsel bitten.

Anschlussverzögerung zu Silvester kommt teuer

Wenn eine PV-Anlage unmittelbar vor dem Jahreswechsel angeschlossen wird, beträgt die Gesamtvergütungsdauer nach dem EEG nur noch 20 Jahre. Wird die Anlage unmittelbar nach dem Jahreswechsel angeschlossen, sinkt die Einspeisevergütung um fünf Prozent. Gleichzeitig verlängert sich die Zeitdauer der Vergütung um fünf Prozent auf 21 Jahre. Die Verringerung der Vergütung und die längere Vergütungsdauer gleichen sich allerdings nicht aus, betont der SFV.

Eine Berechnung des möglichen Verlusts sowie die gesetzlichen Möglichkeiten des Betreibers präsentiert der SFV unter „Aktuelles“ mit dem Datum vom 10.12.04 auf seinen Internetseiten unter http://www.sfv.de.

17.12.2004   Quelle: SFV   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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