NRW: Beantragte Strompreiserhöhungen um fast 20 Prozent gekürzt

Die Strompreisaufsicht im NRW-Energieministerium hat die Prüfung der Anträge auf Erhöhung von Strompreisen zum Jahresbeginn 2005 inzwischen weitgehend abgeschlossen. Von den 137 Stromversorgern in Nordrhein-Westfalen hatten 108 Unternehmen Preiserhöhungen zum Jahresbeginn 2005 beantragt. Von diesen 108 Anträgen seien derzeit 86 entschieden, davon 64 mit Kürzungen zugunsten der Tarifkunden.  Über die restlichen Anträge werde nach Möglichkeit […]

Die Strompreisaufsicht im NRW-Energieministerium hat die Prüfung der Anträge auf Erhöhung von Strompreisen zum Jahresbeginn 2005 inzwischen weitgehend abgeschlossen. Von den 137 Stromversorgern in Nordrhein-Westfalen hatten 108 Unternehmen Preiserhöhungen zum Jahresbeginn 2005 beantragt. Von diesen 108 Anträgen seien derzeit 86 entschieden, davon 64 mit Kürzungen zugunsten der Tarifkunden.  Über die restlichen Anträge werde nach Möglichkeit in den nächsten Tagen entschieden, so das Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes NRW (MVEL) in einer Pressemitteilung. Der vom Energieministerium genehmigte gewichtete Durchschnitt der Preisanhebungen liegt bei 0,75 Cent pro Kilowattstunde (netto) beziehungsweise 4,9 Prozent. Damit seien die beantragten Tarifanhebungen um fast 20 Prozent gekürzt worden, so das Ministerium. Zum Teil seien Erhöhungen um bis zu neun Prozent beantragt worden, so das MVEL.

Anstieg der Strombeschaffungskosten

Wesentlicher Grund für die Anhebung der Stromtarife ist laut MVEL der Anstieg der Strombeschaffungskosten (Energiebezugskosten und Netznutzungsentgelte). Dazu NRW-Infrastrukturminister Dr. Axel Horstmann: „Der Stromeinkauf ist auch für die Stadtwerke erheblich teurer geworden. Aber wir haben dafür gesorgt, dass diese Mehrkosten nur in dem Umfang an die Endverbraucher weitergegeben werden, der wirklich erforderlich ist.“

Energieversorger prognostizierten Erlöse bewusst „vorsichtig“

Für die vom Energieministerium vorgenommenen Kürzungen habe es vor allem zwei Gründe gegeben. Nach Beobachtungen des Ministeriums seien die Erlöse von den Energieversorgern in der Vergangenheit bewusst „vorsichtig“ prognostiziert worden. Wenn die tatsächlichen Erlöse dann höher ausfielen, sei ein größerer Gewinn als zulässig erzielt worden. Trotz entsprechender Auflagen in den Genehmigungsbescheiden hätten etliche Energieversorger das Energieministerium nicht entsprechend informiert, so dass höhere Gewinne als erlaubt ausgeschüttet worden seien. Das Energieministerium habe in diesen Fällen eine Verrechnung dieser unzulässig hohen Gewinne mit den für das Jahr 2005 beantragten Erhöhungen vorgenommen. Ferner hätten Außenprüfungen, die das Düsseldorfer Ministerium bei einer größeren Zahl von Energieversorgern durchgeführt hat, zahlreiche Beanstandungen bei der Praxis der kalkulatorischen Abschreibungen ergeben, weil zum Beispiel zulässige Abschreibungszeiträume überschritten oder überhöhte Ansätze bei den Wiederbeschaffungswerten zugrunde gelegt wurden.
„Wir haben bei der Ankündigung der Preiserhöhungen gesagt, dass wir einen strengen Maßstab anlegen werden. Kein Unternehmen konnte davon ausgehen, dass die Strompreiserhöhungen vom Energieministerium so genehmigt werden wie beantragt. Wir haben gegenüber dem Stromkunden Wort gehalten“, kommentiert Minister Dr. Axel Horstmann das Ergebnis der Strompreisprüfungen.

27.12.2004   Quelle: MVEL NRW   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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