SFV: RECS gefährdet das EEG

Europarechtliche Konsequenzen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fürchtet der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) aufgrund des Renewable Energy Certificate Systems (RECS). Der SFV sieht den Bestand des EEG gefährdet und lehnt besonders aus diesem Grund den Handel mit RECS-Zertifikaten ab, die nicht mit den Zertifikaten im Emissionshandel verwechselt werden dürfen.   Bei RECS handle es sich vielmehr […]

Europarechtliche Konsequenzen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fürchtet der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) aufgrund des Renewable Energy Certificate Systems (RECS). Der SFV sieht den Bestand des EEG gefährdet und lehnt besonders aus diesem Grund den Handel mit RECS-Zertifikaten ab, die nicht mit den Zertifikaten im Emissionshandel verwechselt werden dürfen.   Bei RECS handle es sich vielmehr um ein Instrument zur Organisation des Handels mit Strom aus Erneuerbaren Energien (EE-Strom), so der SFV. Gehandelt werde jedoch nicht der physikalische Strom, sondern nur der Umweltnutzen. Der Erzeuger von EE-Strom soll laut SFV den Strom und den grünen Mehrwert getrennt von einander verkaufen. Den Strom an einen Stromhändler oder einen Endverbraucher zum üblichen Strompreis, den „grünen Mehrwert“ in Form von Zertifikaten über das Handelssystem RECS und nach den Regeln des freien Marktes (beispielsweise an einer Internetbörse). Da die Gefährlichkeit des Systems weder vom Öko-Institut Freiburg noch von Greenpeace Deutschland – gesehen werde, begründete der SFV seine Ablehnung in der per E-Mail versandten „energiemail“.

Zweifel an europarechtlicher Vereinbarkeit von EEG und RECS

Bis heute würden einige Netzbetreiber die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung nur unter dem Vorbehalt der europarechtlichen Bestandskraft des EEG bezahlen, erinnert der SFV. Hinter dieser Formel verberge sich deren Hoffnung, dass das EEG in einem künftigen Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof zu einem unzulässigen Hemmnis für den freien Warenverkehr erklärt werde. Diese Hoffnung stütze sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) vom 13. März 2001.
Das Gericht hatte zwar einen Verstoß gegen den freien Warenverkehr unter anderem mit der Begründung verneint, dass es damals noch keinen funktionierenden Handel mit Strom aus EE gegeben habe. Es habe aber auch auf Pläne der Kommission verwiesen, einen Handel mit Strom aus EE mit Hilfe von Herkunftszertifikaten doch noch zu ermöglichen (Randnummer 79 und 80 des Urteils). In diesem Fall müsse erneut untersucht werden, ob die Abnahmeverpflichtung für Strom aus EE-Anlagen eine Behinderung des freien Warenverkehrs darstelle, zitiert der SFV das EUGH-Urteil. Den Gegnern des EEG gehe es offensichtlich um diesen Punkt. Das sei auch der Grund, warum es für den Kauf von RECS-Zertifikaten keine Anerkennung als gemeinnützige Spende gebe.

RECS-Befürworter verfolgen unterschiedliche Ziele

Hinter dem Vorschlag zur Einführung des RECS-Handelssystems verbergen sich laut SFV unterschiedliche Motive. Einerseits finde sich die Absicht, den Siegeszug der erneuerbaren Energien unter dem EEG zu stoppen, heißt es im der SFV-Energiemail vom 07.01.05. Andererseits finde sich auch bei Befürwortern der erneuerbaren Energien die Vorstellung, dass ein weiteres Instrument als Ergänzung zum EEG nicht schaden könne. Eine gleichzeitige Zahlung der EEG-Mindestvergütung und der RECS-Verkauf für die selbe EE-Anlage sei zwar nicht zulässig. Die EEG-Befürworter würden aber an Anwendungen denken, für die das EEG keine Mindestvergütung vorsieht, beispielsweise große Wasserkraftanlagen oder Anlagen im europäischen Ausland. Andere Verfechter der Erneuerbaren würden RECS als eine mögliche Fortsetzung des EEG sehen.

Verkehrung der moralischen und rechtlichen Verpflichtungen

„Wer andere schädigt, ist zur Unterlassung und zum Schadenersatz verpflichtet. Dieser moralische und rechtliche Grundsatz wird durch den RECS-Handel in sein Gegenteil verkehrt: Nicht alle Schädiger der Umwelt – Erzeuger und Verbraucher von konventionell erzeugtem Strom – sollen zahlen, sondern nur diejenigen, die die Schädigung nicht mehr hinnehmen wollen“, so der SFV. Die Schädigung des Klimas und die Vergeudung der Ressourcen werde mit RECS als „selbstverständliches Recht der Energiekonzerne“ vorausgesetzt, kritisiert der SFV.

Freiwillige Zahlungen zur Senkung der Emissionen umweltschädlicher Gase und des Verbrauchs der Ressourcen seien schon für sich genommen eine Zumutung. „Die Tatsache aber, dass gerade die Stromkonzerne – d. h. die Schädiger selbst(!) – ein solches moralisch und rechtlich verkehrtes System fordern, erinnert fatal an das System der berüchtigten Schutzgeldzahlungen“, heißt es in der SFV-Energiemail.

Der RECS-Handel mit dem so genannten Mehrwert von Strom aus Erneuerbaren Energien postulierte eine Zahlungspflicht derjenigen, die sich für eine saubere Umwelt einsetzen. Er stelle damit die rechtlichen und moralischen Verpflichtungen auf den Kopf. Außerdem gefährde ein Handel mit dem „Mehrwert von Strom aus Erneuerbaren Energien“ in europarechtlicher Hinsicht die Existenz des EEG, fasst der SFV seine Kritik zusammen.

Zertifikate für umweltfreundliche Energieversorgung

Die RECS-Zertifikate, die nicht mit den im Emissionshandel verwendeten Zertifikaten verwechselt werden dürfen, sind der Beleg dafür, dass eine bestimmte Menge umweltfreundlicher Strom erzeugt wurde. Ihr Nutzen besteht für den Käufer darin, dass er mit ihnen sein Engagement für eine umweltfreundliche Energieversorgung belegen kann. Gedacht ist laut SFV besonders an Regierungsorganisationen, Kommunen, Umweltorganisationen oder Unternehmen, die Wert auf ein umweltfreundliches Image legen. Private Käufer müssten eigentlich den Kaufpreis für RECS-Zertifikate wie eine Spende zugunsten des Umweltschutzes von ihrem steuerpflichtigen Einkommen absetzen können, betont der SFV. Dies sei allerdings nicht vorgesehen, weil die RECS-Initiatoren großen Wert darauf legen würden, dass der gesamte Vorgang alle Bedingungen eines reellen Handelsgeschäfts erfülle

Mitglieder der RECS-Initiative sind laut SFV unter anderem Vattenfall, RWE Energie, Electricité de France (EDF), E.ON, EnBW, BP und Shell. Die Initiatoren würden versuchen, RECS mit Unterstützung der Europäischen Kommission zum verbindlichen Handelssystem für EE-Strom zu machen, so der SFV.

RECS-Kritik soll Bauherren und Betreiber nicht verunsichern – Weitere Informationen und Stellungnahmen im Internet

Auf Anfrage erklärte SFV-Geschäftsführer Wolf von Fabeck, der Hinweis auf die möglichen politischen Folgen von RECS solle Branche und Politik sensibilisieren und Bauherren keinesfalls von der sinnvollen Investition in Solarstromanlagen abhalten. Für Anlagen, die auf der Grundlage des EEG als geltendem Recht erbaut wurden und werden, gelte sowohl in Deutschland als auch in Europa der Grundsatz des Bestandsschutzes. Auf seinen Internetseiten bietet der SFV weitere Informationen und Stellungnahmen zu RECS, aus Sicht von Hermann Scheer sowie aus der Perspektive der Stromwirtschaft, ausführlichere Erläuterungen des SFV zum Urteil des EUGH und das EUGH-Urteil unter http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/recssyst.htm

12.01.2005   Quelle: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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