Bundesregierung: Klimaschutz und Atomausstieg kein Widerspruch

Die Nutzung der Atomkraft sei keine Voraussetzung für eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Die Liberalen hatten sich nach den Konsequenzen des Ausstiegs aus der Atomenergie für Wirtschaft und Umwelt erkundigt.   Statt der Atomkraft seien Effizienzsteigerungen bei der Energieumwandlung und der Energienutzung wichtige Bausteine, die […]

Die Nutzung der Atomkraft sei keine Voraussetzung für eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Die Liberalen hatten sich nach den Konsequenzen des Ausstiegs aus der Atomenergie für Wirtschaft und Umwelt erkundigt.   Statt der Atomkraft seien Effizienzsteigerungen bei der Energieumwandlung und der Energienutzung wichtige Bausteine, die Anforderungen des Klimaschutzes zu erfüllen. Dazu zählten auch ein sparsamer Umgang mit Energie in allen Bereichen und der Ausbau der erneuerbaren Energien, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums (BMU).

EEG und Nachhaltigkeitsstrategie legen Ziele für Ökostrom fest

In der unter Federführung des Bundesumweltministeriums erarbeiteten Stellungnahme verweist die Regierung auf die bereits eingeleiteten Veränderungen im Energiemix. So seien im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung die Ziele für einen Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung von mindestens 12,5 Prozent für 2010 und mindestens 20 Prozent für 2020 festgelegt. Insgesamt würden bis 2020 Kraftwerke mit einer Leistung von rund 40.000 Megawatt (MW) vom Netz gehen. Die Bundesregierung wolle die energiepolitischen Rahmenbedingungen so gestalten, dass Deutschland ein attraktiver Industrie- und Energiestandort bleibe und in der Energiewirtschaft eine möglichst große Zahl von Arbeitsplätzen gesichert wird.

Wirkungsgrade steigern, Emissionen senken

„Zusätzlich lassen sich sowohl bei Kohle- als auch bei Gaskraftwerken die Wirkungsgrade innerhalb der beiden kommenden Jahrzehnte wesentlich steigern“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums. Längerfristig würden Möglichkeiten untersucht, Kohlendioxid kostengünstig und verlustarm am Kraftwerk abzutrennen und anschließend sicher zu speichern. Außerdem setze der EU-Emissionshandel Anreize, in klimafreundliche Technologien zu investieren und konventionelle Kraftwerke zu modernisieren, beispielsweise zum beschleunigten Ersatz alter durch hochmoderne Braunkohlekraftwerke mit optimierter Anlagentechnik. Die Einführung des Emissionshandels zum 1. Januar 2005 erleichtere zudem Investitionsentscheidungen zugunsten kohlendioxidarmer Gaskraftwerke.

Keine Abstriche bei der Sicherheit der Atomkraftwerke

Die Bundesregierung betonte in ihrer Stellungnahme, während der Restlaufzeiten der Atomkraftwerke werde es keine Abstriche bei der Sicherheit geben: „Die Bundesregierung unterstützt weiterhin Forschungsprojekte zur Reaktorsicherheit und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle, soweit sie mit Sicherheitsfragen der laufenden Atomkraftwerke und der Endlagerung in Zusammenhang stehen.“ Hingegen werde nukleare Sicherheitsforschung, die das Ziel hat, neue Reaktoren zu entwickeln, nicht unterstützt. Zur Endlagerung radioaktiver Abfälle erklärte die Bundesregierung, sie werde nach Abschluss der internen Vorbereitungen beim Bundesumweltministerium und der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Regelung eines Standortauswahlverfahrens entscheiden. In einem noch durch den Bund festzulegenden, ergebnisoffenen Verfahren soll ein geeigneter Standort für die Endlagerung radioaktiver Abfälle ausgewählt werden.

20.01.2005   Quelle: BMU   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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