Strommarkt: kommunale Unternehmen wollen Regulierung aktiv mitgestalten

Mit einem Verzicht auf Erhöhungen der eigenen Netznutzungsentgelte wollen acht der größten deutschen kommunalen und regionalen Energieunternehmen neue Bewegung in die aktuelle Diskussion um die Regulierung der deutschen Energiemärkte bringen. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am 14.01.2004 betonten die Vorstandsvorsitzenden der Energieversorger, dass sie mit diesem Vorschlag einen Beitrag zu einer sachlichen Debatte bei der Regulierung […]

Mit einem Verzicht auf Erhöhungen der eigenen Netznutzungsentgelte wollen acht der größten deutschen kommunalen und regionalen Energieunternehmen neue Bewegung in die aktuelle Diskussion um die Regulierung der deutschen Energiemärkte bringen. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am 14.01.2004 betonten die Vorstandsvorsitzenden der Energieversorger, dass sie mit diesem Vorschlag einen Beitrag zu einer sachlichen Debatte bei der Regulierung leisten wollen.   Zu diesen Unternehmen zählen die HEAG Südhessische Energie AG (Darmstadt), die Mainova AG (Frankfurt), die Stadtwerke Hannover AG (Hannover), die GEW RheinEnergie AG (Köln), die Stadtwerke Leipzig GmbH (Leipzig), die MVV Energie AG (Mannheim), die Stadtwerke München GmbH (München) und die N-ERGIE Aktiengesellschaft (Nürnberg).
„Durch aktive Kosteneinsparungen wollen wir die für uns beeinflussbaren Elemente der Netzentgelte auf Basis der Verbändevereinbarung so lange konstant halten, bis die Regulierungsbehörde gesetzt und mit entsprechenden Kalkulationsrichtlinien ausgestattet ist. Bei deren Erarbeitung bieten unsere Unternehmen eine konstruktive Mitarbeit an“, erklärte Dr. Rudolf Schulten, Vorstandsvorsitzender der MVV Energie: Die acht Unternehmen vertreten nach eigenen Angaben mit einem Umsatz von zusammen rund 10 Milliarden Euro und insgesamt 28.000 Mitarbeitern einen bedeutenden Teil der deutschen Energiewirtschaft. Mit eigenen Kraftwerkskapazitäten von 4.500 Megawatt haben sie laut MVV Energie AG einen Anteil von gut 5 Prozent an der Stromerzeugung in Deutschland, wobei sie die Elektrizität überwiegend in ökologisch und ökonomisch effizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugen würden.

Erzeugungs-Oligopol beeinflusst Strompreisentwicklung

„Die kommunalen Unternehmen sind Garanten einer sicheren, preisgünstigen und umweltfreundlichen Energieversorgung im liberalisierten Markt und damit unverzichtbar“, betont Dr. Kurt Mühlhäuser, Vorsitzender der Geschäftsführung der Stadtwerke München GmbH. Ein funktionierender Wettbewerb brauche genügend Wettbewerber. Deshalb müsse eine weitere den Wettbewerb hemmende Konzentration in der Erzeugung in Form einer Oligopolstruktur zurückgedrängt werden. Deutlich würden die Auswirkungen eines solchen Erzeugungs-Oligopols bereits in der Strompreisentwicklung. Die Steigerung der letzten zwei Jahre sei – abgesehen von staatlich induzierten Preiserhöhungen wie zum Beispiel der EEG-Abgabe – vor allem auf die deutliche Erhöhung der Großhandelspreise zurückzuführen.

Wichtige Rolle der dezentralen Stromerzeugung

Somit komme der dezentralen Stromerzeugung aufgrund ihrer
ökonomischen und ökologischen Vorteile im Wettbewerb eine wachsende Bedeutung zu. Dr. Mühlhäuser: „Deshalb muss zum einen die Vergütung der vermiedenen Netznutzungsentgelte für die dezentrale Stromerzeugung erhalten bleiben. Zum anderen ist eine Befreiung von der Erdgassteuer unverzichtbar.“ Rund 8 Prozent des Stroms in Deutschland werde auf Basis von Gas erzeugt. Diese Erzeugungstechnologie belaste die Umwelt deutlich weniger als die Verstromung von Braun- und Steinkohle, die auch nicht mit einer derartigen Sondersteuer beaufschlagt werde.

Chancen und Risiken der Energiewirtschaftsrechtsnovelle

Für den Vorstandsvorsitzenden der Mainova AG, Ewald Woste, ist die anstehende Novelle des Energiewirtschaftrechts mit Chancen aber auch nicht unerheblichen unternehmerischen Ungewissheiten verbunden. Insbesondere stehe die Methodik der Netzentgeltermittlung im Fokus der öffentlichen Diskussion. Unbestritten sei, dass es keine unangemessen Netzrenditen oder Quersubventionen zugunsten der Wettbewerbsbereiche eines Energieunternehmens geben dürfe. Allerdings sei auch richtig, dass Netzbetreiber notwendige Investitionen in die Netze nur bei einer angemessen Kapitalverzinsung tätigen würden. „Wir erkennen an,“ so Woste, „dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zwar das System der Nettosubstanzerhaltung als Kalkulationsgrundlage für die Netznutzungsentgelte aufgegriffen hat, jedoch eine Verwässerung durch eine nicht sachgerechte betriebswirtschaftliche Umsetzung erkennbar ist.“ Die Erhaltung des investierten Kapitals solle den Netzbetreibern künftig größtenteils verwehrt werden. So solle beispielsweise der Kostenbestandteil Körperschaftsteuer nicht berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang betonte Woste, dass aber erst auf einem verlässlichen betriebswirtschaftlichen Fundament eine Anreizregulierung entwickelt werden könne, die dem Zielkonflikt zwischen niedrigen Netzentgelten, hoher Versorgungsqualität und angemessener Kapitalverzinsung Rechnung trage.

„Wir werden uns aktiv in den weiteren Diskussionsprozess mit dem Gesetzgeber und der Regulierungsbehörde einbringen und hoffen, dass die ‚Spielregeln‘ so gesetzt werden, dass die hohe Versorgungsqualität gerade auch im Bereich der kommunalen Endverteilung zum Wohle unserer Kunden erhalten werden kann,“ kündigte Woste an.

22.01.2005   Quelle: MVV Energie AG   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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