BSH gibt grünes Licht für achtes Windpark-Projekt in der Nordsee

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat einen weiteren Offshore-Windpark in der Nordsee genehmigt. In einer ersten Pilotphase kann die Enova Offshore Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co KG aus Bunderhee 48 Windenergieanlagen (WEA) errichten, die 39 Kilometer nördlich von Juist in Wassertiefen von ca. 30 Metern geplant sind.  Dies erklärte BSH-Justitiar Christian Dahlke am 11.02.2005 in […]

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat einen weiteren Offshore-Windpark in der Nordsee genehmigt. In einer ersten Pilotphase kann die Enova Offshore Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co KG aus Bunderhee 48 Windenergieanlagen (WEA) errichten, die 39 Kilometer nördlich von Juist in Wassertiefen von ca. 30 Metern geplant sind.  Dies erklärte BSH-Justitiar Christian Dahlke am 11.02.2005 in Hamburg.
Bundesweit ist das Projekt – „Enova Offshore North Sea Windpower“ das achte genehmigte Windpark-Vorhaben außerhalb der 12-Seemeilen-Grenze in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland. Für insgesamt 32 Projekte (27 Nordsee, 5 Ostsee) laufen derzeit beim BSH Verfahren. Das Vorhaben liegt in einem Seegebiet, das von der Bundesregierung als potenzielles Eignungsgebiet für Windkraftanlagen identifiziert wurde. Der Standort erfüllt die notwendigen Voraussetzungen, dass weder die Sicherheit der Schifffahrt beeinträchtigt noch die Meeresumwelt gefährdet wird, so das BSH.

Sicherheit und Umweltschutz gewährleistet

Als die für die Sicherheit der Schifffahrt zuständige Fachbehörde hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest der Genehmigung des Windparks zugestimmt. Das von der Enova Offshore Projektentwicklungsgesellschaft geplante Projekt befindet sich in einem verkehrsarmen Gebiet zwischen dem küstennahen Schifffahrtsweg und dem Tiefwasserweg. Zu diesen Verkehrstrennungsgebieten bestehen Sicherheitsabstände von mehr als zwei Seemeilen. Durch umfassende Bedingungen und Auflagen werde sichergestellt, dass von den Windenergieanlagen keine Gefahren ausgehen, so das BSH. Ein zentraler Punkt hierbei sei die Vorlage eines mit den zuständigen Behörden abgestimmten Schutz- und Sicherheitskonzeptes. Vor der Baudurchführung müssen dem BSH detaillierte Bauablaufpläne vorliegen, damit nötigenfalls Bauarbeiten an den benachbarten Windparks aufeinander abgestimmt werden können. So sollen auch während der Bauphase Einwirkungen auf die Meeresumwelt minimiert werden, z. B. durch Unterwasserschall. Mögliche Umweltauswirkungen des Projektes wurden im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen untersucht. Die großflächigen Untersuchungen hätten gezeigt, dass der Projektraum von der Naturausstattung her ein geringes ökologisches Konfliktpotential habe. In der erforderlichen Gesamtschau seien auch die Umweltauswirkungen der im gleichen Seeraum bereits genehmigten drei Vorhaben „Borkum West“, „Borkum Riffgrund“ und „Borkum Riffgrund West“ einbezogen worden. Seltene oder geschützte Tierarten bevorzugen andere Gebiete und kommen laut BSH hier nur als gelegentliche Durchzügler vor. Auch für den Vogelzug hätten die Gebiete keine hervorgehobene Bedeutung.

15.02.2005   Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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