Rot-Grün einig über die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes

Die rot-grüne Koalition hat am 09.03.2005 die Verhandlungen zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) abgeschlossen. Darunter fallen auch vier Verordnungen über den Zugang zum Gas- beziehungsweise Stromnetz sowie die Nutzungsentgelte. Das berichtet die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen in einer Pressemitteilung. „Dieses Gesetz ist eines der bedeutendsten Reformvorhaben dieser Legislaturperiode“, sagte die energiepolitische Sprecherin der Grünen, […]

Die rot-grüne Koalition hat am 09.03.2005 die Verhandlungen zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) abgeschlossen. Darunter fallen auch vier Verordnungen über den Zugang zum Gas- beziehungsweise Stromnetz sowie die Nutzungsentgelte. Das berichtet die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen in einer Pressemitteilung. „Dieses Gesetz ist eines der bedeutendsten Reformvorhaben dieser Legislaturperiode“, sagte die energiepolitische Sprecherin der Grünen, Michaele Hustedt.  Der von der früheren schwarz-gelben Regierung gewählte Weg zum Wettbewerb, der verhandelte Netzzugang, sei gescheitert. Jetzt komme der Paradigmenwechsel. Eine Wettbewerbsbehörde werde als starker Schiedsrichter die Preise und Netzzugangsregeln überwachen und Druck auf die Kosteneffizienz machen. Mit einer Preisregulierung im Voraus (ex ante ) und der so genannten Anreizregulierung, die der künftigen Wettbewerbsbehörde ermöglicht, den Strom- und Gasnetzbetreibern Preisobergrenzen vorzugeben, werde ein modernes und schlankes Regulierungssystem installiert. „Durch die weitgehende Trennung von Netzbetrieb und Stromerzeugung beziehungsweise Handel (Unbundling) reduzieren wir die Gefahr der Quersubventionierung. Mehr Verbraucherschutz stärkt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Insgesamt stärkt diese Novelle den Standort Deutschland“, kommentiert Hustedt das Verhandlungsergebnis.

Preiserhöhungen genehmigungsbedürftig, Vorrang für Biogas

Zu den wichtigsten Neuerungen im Gesetzesentwurf und in den Verordnungen zählen, dass alle Preiserhöhungen ab sofort genehmigt werden sollen und die Wettbewerbsbehörde innerhalb eines Jahres die Anreizregulierung vorgeben soll. Weiter soll die Kennzeichnung der Stromherkunft deutlich ausgebaut werden. Die Netzbetreiber würden regelmäßig kontrolliert, ob sie ausreichend investieren, um Versorgungsqualität und Modernisierung sicherzustellen, so die Grünen. Die Energieeffizienz werde als zentrales Ziel gestärkt, dezentrale Stromerzeugung würden unterstützt und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) von Berichtspflichten entlastet. Biogas soll nach dem Gesetzesentwurf bei Engpässen vorrangig in das Netz eingespeist werden..

SPD: Regulierungsbehörde bis zur Jahresmitte – wenn der Bundesrat zustimmt

Nach intensiven Verhandlungen hätten sich die Koalitionsfraktionen über umfangreiche Änderungen zum EnWG-Kabinettsentwurf zugunsten einer umfassenden Modernisierung des ordnungspolitischen Rahmens verständigt, erklärten die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Müller und Ludwig Stiegler, sowie der zuständige Berichterstatter und energiepolitische Sprecher, Rolf Hempelmann. „Damit stärken wir die Ziele der Energiegesetzesnovelle: Verbesserung des Wettbewerbs und der Effizienz, Gewährleistung von Preisgünstigkeit, Versorgungssicherheit sowie Umweltverträglichkeit der Versorgung mit Gas und Strom“, heißt es in der SPD-Pressemitteilung. Wenn nun auch der Bundesrat seiner Verantwortung gerecht werde und im Interesse der Sache kooperiere, könne bis zur Jahresmitte eine unabhängige und mit gestärkten Kompetenzen ausgestattete Regulierungsbehörde die Aufsicht über die Strom- und Gasnetze aufnehmen, so die SPD-Sprecher.

Überhöhte Stromnetzentgelte in der Übergangszeit vermeiden

Bereits innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des EnWG werde die Regulierungsbehörde die so genannte Anreizregulierung entwickeln, so die SPD-Sprecher. Ziel sei, den Netzbetreibern Anreize für Effizienzverbesserungen zu geben, die zur Ausschöpfung bestehender Preissenkungsspielräume und damit zu sinkenden Netzentgelten zu Gunsten aller Kunden führen würden. Um bis dahin überhöhte Stromnetzentgelte zu vermeiden, müssten der Regulierungsbehörde alle Entgelterhöhungen vorab zur Überprüfung vorgelegt werden. „Für Gas führen wir ein völlig neues Marktmodell (Entry-Exit) zur Belebung des Wettbewerbs ein. Auf der Grundlage verbesserter Transparenzvorschriften und Berichtspflichten wird die Regulierungsbehörde eine starke Missbrauchsaufsicht ausüben können“, heißt es in der Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion. Außerdem würden auch die Rahmenbedingungen für die Einspeisung von Biogas, die Stellung der dezentralen Stromerzeugung sowie die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert. Nun seien die Opposition im Bundestag und der Bundesrat am Zuge, damit die Wirtschaft Ihre Zusagen über Investitionen in Netze und Kraftwerke einlösen könne.

Union: Energiewirtschaftsgesetz noch nicht zustimmungsfähig

Schon jetzt sei klar, dass CDU/CSU die Einführung eines Regulierungsbeitrages und eine Einspeisungspflicht für Biogas ablehnen, erklärte die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dagmar G. Wöhrl (MdB). Das gelte auch für „ausufernde Berichtspflichten, Verbandsklagen oder gesetzliche Regelungen zu Kalkulationsmethoden“, so Wöhrl. „Zustimmen werden wir nur einer Energierechtsnovelle, die für mehr Wettbewerb bei Strom und Gas bei Erhaltung der Versorgungssicherheit sorgt“, betonte die Unionssprecherin. Erfreulich sei jedoch, dass Rot-Grün die Forderungen der Union nach einer Ex-ante-Genehmigungspflicht der Netznutzungsentgelte, der Einführung einer Anreizregulierung und die Einführung eines Entry-Exit Modells für den Gasmarkt aufgreifen wolle.

Es zeuge von schlechtem parlamentarischem Stil, jetzt die Opposition für die verzögerte Beschlussfassung verantwortlich machen zu wollen, kritisiert Wöhrl: „Die Novelle hätte zum 1. Juli 2004 beschlossen sein müssen. Zu diesem Zeitpunkt lag noch nicht einmal ein Gesetzentwurf vor. Seit fast einem halben Jahr berät nun die Koalition über Änderungsvorschläge. Durch die ewigen Beratungen und verspätete Vorlage hat Rot/Grün viel Verunsicherung geschaffen und Investitionen verhindert“. Die Vorschläge der Union zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes lägen seit langem auf dem Tisch. „Wir werden die Änderungen der Koalitionsfraktionen jetzt im Einzelnen gründlich und schnell prüfen“, kündigte Wöhrl an.

Eine Bewertung der Energiewirtschaftsnovelle nach der dritten Lesung im Bundestag bietet Michaele Hustedt an auf ihrer Internetseite http://www.michaele-hustedt.de.

11.03.2005   Quelle: Bundestagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU/CSU   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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