Kyoto-Protokoll: EU-Kommission legt Durchführungsbestimmungen für Überwachungssystem fest

Die Umsetzung des Kyoto-Protokolls bei den EU-Mitgliedstaaten könnte unterschiedlicher kaum sein, berichtet die EU-Kommission in den EU-Nachrichten. Während Deutschland dem Reduktionsziel immer näher komme, steige der Kohlendioxidausstoß in Spanien kontinuierlich an. Um die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu kontrollieren, hat die EU-Kommission Durchführungsbestimmungen für ein Überwachungssystem festgelegt.  Demnach sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die EU-Kommission regelmäßig zu […]

Die Umsetzung des Kyoto-Protokolls bei den EU-Mitgliedstaaten könnte unterschiedlicher kaum sein, berichtet die EU-Kommission in den EU-Nachrichten. Während Deutschland dem Reduktionsziel immer näher komme, steige der Kohlendioxidausstoß in Spanien kontinuierlich an. Um die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu kontrollieren, hat die EU-Kommission Durchführungsbestimmungen für ein Überwachungssystem festgelegt.  Demnach sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die EU-Kommission regelmäßig zu informieren, damit diese den tatsächlichen Fortschritt bei der Erfüllung der Verpflichtungen bewerten kann. Ferner sehen die Durchführungsbestimmungen vor, dass ein Inventarsystems errichtet wird. Es enthält die Beschreibung der verwendeten Methoden, Datenquellen und Emissionsfaktoren, eine allgemeine Unsicherheitsbewertung sowie die Beschreibung und Interpretation von Emissionstrends der Vergangenheit. Die ersten Berichtsentwürfe müssen bis zum 15. Januar 2006 übermittelt werden.

Die Entscheidung der Kommission über Durchführungsbestimmungen des Systems zur Überwachung der Treibhausgasemissionen in der Gemeinschaft und zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls ist im Internet zugänglich unter
www.europa.eu.int

28.03.2005   Quelle: EU-Kommission   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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