Bundestag verabschiedet neues Energiewirtschaftsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 15.04.2005 das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts beschlossen. Zusammen mit den Verordnungen für den Netzzugang und die Netzentgelte bei Strom und Gas, die das Kabinett in dieser Woche beschlossen hat und die jetzt dem Bundesrat zugeleitet werden, liege das Regelungswerk komplett auf dem Tisch, berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft […]

Der Deutsche Bundestag hat am 15.04.2005 das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts beschlossen. Zusammen mit den Verordnungen für den Netzzugang und die Netzentgelte bei Strom und Gas, die das Kabinett in dieser Woche beschlossen hat und die jetzt dem Bundesrat zugeleitet werden, liege das Regelungswerk komplett auf dem Tisch, berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) in einer Pressemitteilung.  Die Aufsicht über die Energieversorgungsnetze soll der bisherigen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post als selbstständige neue Aufgabe zugewiesen werden, die nun in „Bundesnetzagentur“ für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen umbenannt werden soll.

„Damit ist eine wichtige Voraussetzung geschaffen, dass die Energieversorgungsunternehmen ihren Investitionsstau auflösen und ihre geplanten Investitionen auf den Weg bringen“, kommentierte Wolfgang Clement, Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit. Das neue Energiewirtschaftsgesetz sieht unter anderem eine gesellschaftsrechtliche Entflechtung des Netzbetriebs von den übrigen Geschäftsfeldern der Energieversorgungsunternehmen vor. Die Entflechtungsbestimmungen sollen die Neutralität des Geschäftsbetriebs gewährleisten und Quersubventionen zwischen den Geschäftsbereichen verhindern.

Regulierung der Energieversorgungsnetze

Ein weiteres Kernelement ist die Regulierung der Energieversorgungsnetze. Im Gasbereich biete das Gesetz die Grundlage für das neue „entry/exit-Netzzugangsmodell“, das in der Gasnetzzugangsverordnung näher ausgestaltet wird. Das derzeitige Niveau der Netzentgelte wird nach Inkrafttreten des Gesetzes im Rahmen einer neu gestalteten Mißbrauchsaufsicht überprüft. Beabsichtigte Erhöhungen der Netzentgelte im Strombereich unterliegen bis zum Start der geplanten Anreizregulierung einer Vorabprüfung.

Beschwerde- und Klagemöglichkeiten auch für Verbraucherverbände

Die Rechte der industriellen, gewerblichen und privaten Verbraucher werden laut BMWA durch jederzeitige Beschwerde- und Klagemöglichkeiten maßgeblich gestärkt, die auch für Verbraucherverbände gälten. „Dies sichert einen diskriminierungsfreien und effizienten Netzzugang für alle Kunden und stellt die Weichen für sinkende Netzentgelte“, so Clement.
Der heutige Gesetzesbeschluss sei ein wichtiger Schritt, um die neue Energieregulierung Mitte dieses Jahres starten zu können. Der Bundesrat werde sich voraussichtlich am 29. April 2005 mit dem Gesetz befassen, heißt es in der BMWA-Pressemitteilung.

15.04.2005   Quelle: BMWA   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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