Energiewirtschaftsgesetz im Bundestag: VKU sieht Belastung durch Bürokratie

Drohende Kostensteigerungen durch „übermäßige Bürokratie und mangelnde Renditeanreize“ für Netzinvestitionen befürchtet der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) als Folge des neuen Energiewirtschaftsgesetzes. Die Novelle des EnWG wird am 15.04.2005 in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten.  Durch eine Aushöhlung des betriebswirtschaftlich anerkannten Grundsatzes der Nettosubstanzerhaltung – besonders durch die jüngst im Bundeskabinett beschlossene Verschlechterung […]

Drohende Kostensteigerungen durch „übermäßige Bürokratie und mangelnde Renditeanreize“ für Netzinvestitionen befürchtet der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) als Folge des neuen Energiewirtschaftsgesetzes. Die Novelle des EnWG wird am 15.04.2005 in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten.  Durch eine Aushöhlung des betriebswirtschaftlich anerkannten Grundsatzes der Nettosubstanzerhaltung – besonders durch die jüngst im Bundeskabinett beschlossene Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen – könnten die finanziellen Mittel zum Erhalt und zum notwendigen Ausbau der Strom- und Gasnetze in der Zukunft nicht mehr ausreichend vorhanden sein, befürchtet der VKU.

Anreizregulierung soll durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt werden

Eine rein politisch und nicht marktkonform begründete Senkung der Netzentgelte lasse ein „Investment Netze“ nach externen Bewertungen nicht mehr als lukrativ erscheinen, so der VKU. „Es darf keinen politisch stimulierten Investitionsattentismus geben“, sagte der stellvertretende VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels am 14.04.2005 in Berlin und warnte davor, dass sich Investoren und Kreditgeber zurückhalten könnten. Die mangelnde Sicherheit für Netzinvestitionen werde verstärkt durch die Freiheiten, die der EnWG-Entwurf der Regulierungsbehörde bei den Festlegungen für eine Anreizregulierung einräume, die der künftigen Wettbewerbsbehörde ermöglicht, den Strom- und Gasnetzbetreibern Preisobergrenzen vorzugeben. Daher müsse besonders die Ausgestaltung einer Anreizregulierung nicht allein durch die Regulierungsbehörde festgelegt werden, sondern durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen.

Bürokratie belastet kleine und mittlere Stadtwerke

Zusätzliche Belastungen würden den Unternehmen durch einen übermäßigen Bürokratismus auferlegt, so der VKU: Besonders deutlich zeige sich dies an der unübersehbaren Vielzahl von Veröffentlichungs-, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten. Diese gingen weit über das Notwendige hinaus und verursachten bei den Netzbetreibern hohe Kosten, ohne dass diesem Aufwand ein erkennbarer Nutzen für einen diskriminierungsfreien Netzzugang gegenüberstehen würde. Gerade die kleinen und mittleren Stadtwerke würden hierdurch besonders belastet.

Für das weitere parlamentarische Verfahren fordert der VKU eine besondere Regelung für örtliche Verteilnetze in der Netzzugangsverordnung Gas, da diese für die Betreiber lokaler Verteilnetze in vielen Teilen nicht umsetzbar sei. Daneben müsse die Benachteiligung kleinerer Unternehmen durch die Aufstellung eines Gleichbehandlungsprogramms beim so genannten Unbundling entfallen. Außerdem soll nach den Vorstellungen des VKU das Prinzip der Kostenwälzung im Strombereich zur Vermeidung des Inkassorisikos für Stadtwerke eingeführt und das „Rosinenpicken“ durch den Aufbau so genannter Arealnetze in finanziell besonders attraktiven Gebieten und der dadurch entstehenden Benachteiligung anderer Wohngebiete verhindert werden.

15.04.2005   Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e.V.   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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