Bundesregierung zieht positive Bilanz des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Das Gesetz zur Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG) hat sich nach Auffassung der Bundesregierung bestens bewährt. Es habe den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auf rund 10 Prozent gesteigert, so das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung. Dadurch würden erneuerbare Energien für die Vermeidung von 70 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr sorgen und Arbeit für […]

Das Gesetz zur Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG) hat sich nach Auffassung der Bundesregierung bestens bewährt. Es habe den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auf rund 10 Prozent gesteigert, so das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung. Dadurch würden erneuerbare Energien für die Vermeidung von 70 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr sorgen und Arbeit für inzwischen 130.000 Beschäftigte schaffen.  Dies gehe aus der Antwort auf die Grosse Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Erneuerbare Energien in Deutschland“ hervor, die das Bundeskabinett am 15.06.2005 beschlossen hat. „

„Strompreisanstieg vorwiegend durch die Stromkonzerne verursacht“

„Das EEG hat sich als das beste Instrument zur rechten Zeit am richtigen Platz erwiesen“, so Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Die Antwort widerlege einige häufig von Gegnern der erneuerbaren Energien verbreitete Vorurteile. So könne von den angeblich hohen Kosten für die Verbraucher nicht die Rede sein. Das EEG habe am gesamten Strompreis der Haushalte einen Anteil von nur 3 Prozent. Die nominalen Strompreisanstiege der vergangenen Jahre für Haushalte seien vor allem eine Folge von Preissteigerungen bei Produktion, Transport und Vertrieb von Strom, seien also vorwiegend durch die Stromkonzerne verursacht. Das EEG bewirke den schnellen Ausbau von Windenergieanlagen, Biomassekraftwerken und Photovoltaikanlagen, sei aber kaum für die nominalen Strompreissteigerungen verantwortlich, betont das BMU.

Einspeisesysteme à la EEG inzwischen in 16 Staaten

Aus der Antwort geht auch hervor, dass das EEG im Vergleich zu anderen Instrumenten zur Förderung der erneuerbaren Energien, wie beispielsweise den in Großbritannien oder Italien verwendeten Quotenmodellen, kostengünstiger sei. „Ein Wechsel des Instruments wäre also, ein Ausbau in gleichem Umfang unterstellt, für die Stromkunden teurer“, heißt es in der BMU-Pressemitteilung. Ein vergleichbarer Ausbau allerdings sei nicht zu erwarten. Denn Länder wie Großbritannien, Italien oder Polen, die keine mit dem EEG vergleichbare Einspeiseregelung haben, könnten keinen vergleichbaren Erfolg beim Ausbau der erneuerbaren Energien vorweisen. Anders sei dies beispielsweise in Spanien, wo im letzten Jahr erstmals mehr Windräder dazugebaut worden seien als in Deutschland. Entsprechend verfügten in der EU inzwischen 16 Staaten über ein Einspeisesystem vergleichbar mit dem EEG.

Der vollständige Text der Antwort auf die Grosse Anfrage ist abrufbar unter http://www.bmu.de

15.06.2005   Quelle: BMU   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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