Trittin begrüßt Einigung zum Energiewirtschaftsgesetz

Bundesumweltminister Jürgen Trittin wertet die am 15.06.2005 im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung über das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als „ganz bedeutsamen Schritt für die erfolgreiche Liberalisierung des Energiemarktes“. Das EnWG liefere das rechtliche Instrumentarium, um eine wettbewerblich organisierte, umweltschonende und verbraucherfreundliche Versorgung mit Strom und Gas sicherzustellen.  „Mit dem Gesetz ist es gelungen, die Förderung der Erneuerbaren Energien […]

Bundesumweltminister Jürgen Trittin wertet die am 15.06.2005 im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung über das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als „ganz bedeutsamen Schritt für die erfolgreiche Liberalisierung des Energiemarktes“. Das EnWG liefere das rechtliche Instrumentarium, um eine wettbewerblich organisierte, umweltschonende und verbraucherfreundliche Versorgung mit Strom und Gas sicherzustellen.  „Mit dem Gesetz ist es gelungen, die Förderung der Erneuerbaren Energien durch komplementäre Vorschriften konsequent zu ergänzen“, so Trittin.

Vorrangregeln des EEG bleiben

Besonders positiv bewertet der Bundesumweltminister die Regelungen im Hinblick auf die Förderung erneuerbarer Energien. So seien beispielsweise die Vorrangregeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) unangetastet geblieben. Zudem würden die rechtlichen Regeln für eine Einspeisung von Biogas in das Gasversorgungsnetz geschaffen. „Damit stellen wir die Weichen für die wirtschaftliche Nutzung einer heimischen und umweltfreundlichen Energiequelle. So entlastet man die Umwelt und die deutsche Handelsbilanz!“, sagte Trittin.

Anreizregulierung soll Netzbetrieb effizienter und kostengünstiger machen

Das EnWG liberalisiert laut Bundesumweltministerium (BMU) den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen. So werde der Transport von Gas in Zukunft durch die Einführung eines neuen, flexiblen Systems für den Transportkunden erheblich erleichtert. Auch Entgelte für den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen könnten nicht frei gestaltet werden, sondern unterlägen der Regulierung. Zunächst sei eine allgemeine Genehmigungspflicht vorgesehen. In einem weiteren Schritt werde ein neu zu entwickelndes Modell eingeführt, die so genannte Anreizregulierung. Sie soll durch dynamische wirtschaftliche Anreize den Netzbetrieb insgesamt effizienter und damit kostengünstiger machen.

Missbrauchsaufsicht durch Bundesnetzagentur

Darüber sieht das Gesetz eine Missbrauchsaufsicht durch den Regulierer vor. Damit seien die Weichen gestellt für eine schrittweise Senkung der Netzentgelte, heißt es in der BMU-Pressemitteilung. Für die Öffnung der Strom- und Gasnetze seien künftig die Landesregulierungsbehörden und die „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“ zuständig und mit umfagreichen Kompetenzen ausgestattet.

Keine ausführliche Kennzeichnung der Stromherkunft

Zur Garantie des Wettbewerbs sieht das Gesetz Veröffentlichungs- und Berichtspflichten vor. Marktwirtschaft verlange nach Transparenz, betont Trittin. Bedauernswert sei vor diesem Hintergrund, dass die ursprünglich vorgesehenen Verbraucherrechte, wie etwa eine ausführliche Kennzeichnung der Zusammensetzung von Strom und der Umweltauswirkungen auf der Stromrechnung, in dem Vermittlungsverfahren reduziert worden seien.

Weitere Informationen über das neue EnWG sind auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums abrufbar unter http://www.bmu.de

15.06.2005   Quelle: BMU   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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