Bundestag verlängert Bonus für Kleinst-KWK-Anlagen

Zusammen mit einer Vielzahl weiterer Gesetze hat der Bundestag am 30. Juni 2005 eine kleine, aber für die Hersteller wichtige Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes beschlossen. Das berichtet der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) in einer Pressemitteilung. Nach dem Gesetz von 2002 sollte der für 10 Jahre gezahlte Bonus von 5,11 Cent/kWh für Kleinst-KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer […]

Zusammen mit einer Vielzahl weiterer Gesetze hat der Bundestag am 30. Juni 2005 eine kleine, aber für die Hersteller wichtige Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes beschlossen. Das berichtet der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) in einer Pressemitteilung. Nach dem Gesetz von 2002 sollte der für 10 Jahre gezahlte Bonus von 5,11 Cent/kWh für Kleinst-KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung nur für Anlagen gelten, die bis Ende 2005 in Betrieb gehen. Durch die Gesetzesänderung werde dieser Zeitraum nun bis Ende 2008 verlängert.   Ohne diese Verlängerung hätte nach Einschätzung des B.KWK ein „Fadenriss“ beim Absatz von Kleinst-KWK-Anlagen gedroht, mit fatalen Konsequenzen für die betroffenen Herstellerunternehmen.

2003 wurden laut B.KWK zirka 2.000 Anlagen dieser Größenordnung mit einer gesamten elektrischen Leistung von 15,4 Megawatt (MW) unter Inanspruchnahme des Ökobonus aus dem KWK-Gesetz neu installiert. Eine Verlängerung des Bonus sei auf einem parlamentarischen Abend des B.KWK Mitte Juni auch von Vertretern der CDU und FDP unterstützt worden. Die Änderung des KWK-Gesetzes sei verabschiedet worden im Rahmen eines Artikelgesetzes zusammen mit dem Gesetz über projektbezogene Mechanismen zum CO2-Emissionshandel. Der B.KWK geht davon aus, dass das Gesetz den Bundesrat am 8. Juli passieren wird.

05.07.2005   Quelle: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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