LichtBlick begrüßt Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes

Der unabhängige Stromversorger LichtBlick begrüßt das Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zum 13.07.2005. „Das gescheiterte Experiment des sogenannten verhandelten Netzzugangs wird morgen endlich offiziell beerdigt.“, sagt Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer des bundesweit anbietenden Stromversorgers LichtBlick – die Zukunft der Energie GmbH.  „Das neue Gesetz wird einen Impuls für den Wettbewerb bringen und die Spielräume der […]

Der unabhängige Stromversorger LichtBlick begrüßt das Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zum 13.07.2005. „Das gescheiterte Experiment des sogenannten verhandelten Netzzugangs wird morgen endlich offiziell beerdigt.“, sagt Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer des bundesweit anbietenden Stromversorgers LichtBlick – die Zukunft der Energie GmbH.  „Das neue Gesetz wird einen Impuls für den Wettbewerb bringen und die Spielräume der Netzbetreiber für Diskriminierung, unerlaubte Quersubventionierung und überhöhte Netzentgelte deutlich einengen. Auch wenn nicht mit kurzfristig sinkenden Strompreisen zu rechnen ist, so wird die Stromkennzeichnungspflicht, die mögliche Standardisierung von Prozessabläufen durch die Bundesnetzagentur sowie die Festlegung der Kalkulationsregeln für die Netzentgelte wichtige Impulse in Hinblick auf Wettbewerb und damit die Wechselmotivation der Verbraucher bringen“, so von Tschischwitz.

„Unabhängige Stromanbieter haben viel gewonnen“

Heiko von Tschischwitz ist auch Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter (bne), der die Interessen aller relevanter neuer Player im deutschen Strommarkt bündle. Das neue Gesetz tritt am 13.07.2005 mit über einem Jahr Verspätung in Kraft. Die Europäische Union hatte für Deutschland, als letztes europäisches Land ohne Regulierer, die Stromnetzaufsicht bereits zum 1.7.2004 gefordert. „Auch wenn wir formal ein Jahr verloren haben, so haben wir auch viel gewonnen. Von dem, was die etablierte Stromwirtschaft zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens gefordert hatte, ist nicht viel übriggeblieben. Die normierende Regulierung ist vom Tisch, die Nettosubstanzerhaltung ist ein Auslaufmodell, die Anreizregulierung und die Liberalisierung des Zähl- und Messwesens werden kommen“, kommentiert der LichtBlick-Geschäftsführer.

Spiel- und Kalkulationsregeln der Stromwirtschaft in Frage gestellt

Neben den Fortschritten in Bezug auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen stellen laut LichtBlick auch die ordentlichen Gerichte inzwischen die von der Stromwirtschaft in Eigenregie festgelegten Spiel- und Kalkulationsregeln der Vergangenheit immer mehr in Frage. Der Bundesgerichtshof habe Ende Juni 2005 das erste höchstrichterliche Urteil gesprochen und dem Bundeskartellamt im Missbrauchsverfahren gegen die Stadtwerke Mainz AG weitestgehend Recht gegeben. Damit sei besonders die vom Gesetzgeber formulierte Vermutungswirkung der sogenannten „guten fachlichen Praxis“ bei Anwendung der Verbändevereinbarungen massiv eingeschränkt worden. „Das Kartenhaus aus Verbändevereinbarungen und fragwürdigen Kalkulationsmethodiken beginnt zu wackeln.“, so von Tschischwitz.

14.07.2005   Quelle: LichtBlick – die Zukunft d. Energie GmbH   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

Schließen