Frankreich: Neues Gesetz gibt grünes Licht für Ausbau der Windenergie

Nachdem der französische Senat im Mai den Gesetzentwurf der Nationalversammlung zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz nicht angenommen hatte, wurde ein Vermittlungsausschuss („Commission Mixte Paritaire“) einberufen. Dieser Vermittlungsausschuss habe wichtige Korrekturen erwirkt, berichtet der Beratungsdienstleister Sterr-Kölln & Partner GbR in einer Pressemitteilung.   Der Gesetzestext sei am 23. Juni von Senat und Nationalversammlung […]

Nachdem der französische Senat im Mai den Gesetzentwurf der Nationalversammlung zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz nicht angenommen hatte, wurde ein Vermittlungsausschuss („Commission Mixte Paritaire“) einberufen. Dieser Vermittlungsausschuss habe wichtige Korrekturen erwirkt, berichtet der Beratungsdienstleister Sterr-Kölln & Partner GbR in einer Pressemitteilung.   Der Gesetzestext sei am 23. Juni von Senat und Nationalversammlung angenommen worden. Der angerufene „Conseil constitutionel“ habe die Verfassungsmäßigkeit des neuen Gesetzes am 7. Juli bestätigt. Es enthält laut Sterr-Kölln & Partner wesentliche politische Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Windenergie in Frankreich.

Wegfall der 12-MW-Grenze

Der neue Gesetzestext sieht für den Bezug der Einspeisevergütung keine Minimal- oder Maximalgröße für geplante Windparks mehr vor. Die bisher geltende 12-MW-Grenze werde wegfallen. Dies stelle im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage und zu den bisher eingereichten Gesetzentwürfen eine deutliche Verbesserung dar, so Sterr-Kölln & Partner „Die Verabschiedung des neuen Gesetzes ist ein Schritt zu mehr Sicherheit und Klarheit für Projektentwickler, Investoren und Banken für die Entwicklung und Finanzierung von Windenergieprojekten in Frankreich, wenngleich noch Fragen offen bleiben,“ schätzt Markus Jenne die neue Situation ein, Partner von Sterr-Kölln & Partner in Paris.

Vorrangflächen werden auf der Ebene der Départements ausgewiesen

Das neue Ausweisungsverfahren für Windstandorte sieht vor, dass Windparks, die in den Genuss der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung kommen wollen, in vom Präfekten auszuweisenden Zonen zur Entwicklung der Windenergie liegen müssen („zones de développement de l’éolien“). Kommunen können dem Präfekten Vorrangflächen vorschlagen. Der Präfekt muss spätestens sechs Monate nach Erhalt des Vorschlags eine Entscheidung zur Ausweisung der Flächen treffen. Dabei sind verschiedene Belange wie das Windpotenzial, die Netzanschlussfähigkeit, der Landschaftsschutz und der Denkmalschutz zu berücksichtigen. Ferner sind zuvor die Stellungnahmen von verschiedenen Fachbehörden und benachbarten Gemeinden einzuholen.

Übergangsfrist von 2 Jahren

Projekte, für die in den kommenden 2 Jahren ein Kaufverpflichtungszertifikat erteilt und ein vollständiger Bauantrag eingereicht wird, können nach dem bisher geltenden Recht realisiert werden. Nach herrschender Meinung kann der Betreiber nach Inkrafttreten des Gesetzes von der neuen Gesetzeslage Gebrauch machen, hat aber ein Wahlrecht, die bisherige Regelung innerhalb der Übergangsfrist zu nutzen. Die konkrete Umsetzung des neuen Gesetzes in die Praxis wird von den noch zu erlassenden Anwendungsdekreten abhängen. Die Entscheidung für das alte oder das neue Recht wird für die konkreten Projekte im Einzelfall zu treffen sein.

Sterr-Kölln & Partner GbR ist ein interdisziplinärer Beratungsdienstleister für Unternehmen. Schwerpunkt der Kanzlei sind erneuerbare Energien. Sterr-Kölln & Partner GbR ist seit 10 Jahren in diesem Bereich tätig. Die Beratungstätigkeit der Kanzlei werde in erheblichem Umfang auch von projektfinanzierenden Banken abgefragt. In Frankreich ist Sterr-Kölln & Partner seit 5 Jahren in der Beratung und Begleitung von Projekten tätig.

25.07.2005   Quelle: Sterr-Kölln & Partner GbR   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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