SFV macht sich stark für Solarwärme-Baupflicht

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. hat in Aachen einen Bürgerantrag gestellt, der Umstieg auf erneuerbare Energien bei der Gebäudebeheizung voranbringen soll. „Wir haben uns dabei nicht auf ‚halbe Sachen‘ eingelassen. Getreu unserem selbstgewählten Prinzip, das ökologisch Notwendige und das technisch und wirtschaftlich Mögliche ohne Abstriche zu fordern, bleibt unser Antrag nicht bei der üblichen Warmwasser-Solaranlage stehen“, […]

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. hat in Aachen einen Bürgerantrag gestellt, der Umstieg auf erneuerbare Energien bei der Gebäudebeheizung voranbringen soll. „Wir haben uns dabei nicht auf ‚halbe Sachen‘ eingelassen. Getreu unserem selbstgewählten Prinzip, das ökologisch Notwendige und das technisch und wirtschaftlich Mögliche ohne Abstriche zu fordern, bleibt unser Antrag nicht bei der üblichen Warmwasser-Solaranlage stehen“, erläutert SFV-Geschäftsführer Wolf von Fabeck.   Der SFV fordert „ganzheitliche Systeme, die auch das Problem der Jahresbeheizung lösen“. Diese Systeme seien bereits mehrfach erprobt, stellten aber noch nicht die allgemein übliche Lösung dar. Der Bürgerantrag soll ein kompromissloses Beispiel für andere Anträge sein, so der SFV.

Baugesetzbuch eröffnet Handlungsspielräume für kommunale Solar-Pflichten

Bisher hätten Städte und Gemeinden die notwendige Zusammenarbeit der Bauherren aus rechtlichen Gründen nicht erzwingen können. Mit einer Änderung des Baugesetzbuchs im Jahr 2004 habe sich die Rechtslage jedoch entscheidend verbessert. Nach Paragraph 9, Absatz 1, Punkt 23 b dürfen Gemeinden jetzt „Gebiete festsetzen, in denen bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien wie insbesondere Solarenergie getroffen werden müssen“, zitiert der SFV. Diese Gesetzesänderung gebe den Kommunen eine wichtige Kompetenz auf ihrem ureigensten Gebiet zurück: der gemeinsamen Daseinsvorsorge.

Wahlmöglichkeit zwischen solarer Heizungsunterstützung, Kraft-Wärme-Kopplung und Solarstrom

Der Musterantrag, den der SFV im Internet anbietet, enthält die Forderung, dass die Kommune den Einsatz erneuerbarer Energien in Neubauten verbindlich festschreibt. Das soll gelten für alle künftigen Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne sowie bei Änderungen von Bebauungsplänen. Der SFV-Vorschlag lässt den Bauherren die Wahl, Gebäude mit eigenen Anlagen zur Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien auszustatten oder solche Anlagen gemeinsam mit anderen Bauherren zu errichten und zu nutzen. Vorgesehen sind thermische Solaranlagen zur Heizungsunterstützung mit Saisonspeicher, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ( EEG) und Solarstromanlagen. Für Solarwärme- und KWK-Anlagen sieht der Musterantrag des SFV eine jährliche Deckungsrate für den jährlichen Heizungs- und Warmwasserbedarf von mindestens 60 Prozent aus erneuerbaren Energien vor. Solarstromanlagen sollen mindestens 2000 Kilowattstunden kWh Strom jährlich pro 100 Quadratmeter überbauter Grundfläche erwarten lassen. Für Neubauten, die den so genannten Passivhaus-Standard“ erfüllen (Heizwärmebedarf ≤ 15 kWh / (m2/a), sei eine Befreiung von den oben genannten Bestimmungen möglich.

Effektive Nutzung der Solarwärme nur im Rahmen der Nahwärmeversorgung

„Im Hinblick auf die unaufhaltsam steigenden Heizölpreise scheine die Nutzung erneuerbarer Energien als Ersatz für Heizöl oder Erdgas eigentlich eine Selbstverständlichkeit zu sein, doch die technischen Voraussetzungen seien schwieriger zu erfüllen als bei der Stromerzeugung aus Solar- oder Windenergie“, so der SFV. Das Überangebot an Solarwärme im Sommer könne mit den herkömmlichen Brauchwasser-Solaranlagen nur zu einem Bruchteil genutzt werden. Die naheliegende Lösung, überschüssige Wärme des Sommers für die Heizungsunterstützung im Herbst und Winter zu nutzen, mache große und gut wärmegedämmte Wärmespeicher auch aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich. Eine wirklich effektive Nutzung der Solarwärme verlange deshalb den Zusammenschluss mehrerer Bauprojekte zu einem Nahwärmekonzept. Das gelte entsprechend für die Nutzung von erneuerbaren Energien in Kraft-Wärmekopplung, deren Wirtschaftlichkeit ebenfalls mit der Baugröße zunehme.

Vorbild: Kostendeckende Vergütung für Solarstrom

Ein Bürgerantrag aus dem Solarenergie-Förderverein sei in Aachen Auslöser für den gemeinsamen Kampf der Ratsfraktionen um eine kostendeckende bzw. kostengerechte Vergütung für Solarstrom gewesen, erinnert der SFV. Das „Aachener Modell“ habe über Jahre hinweg den Einsatz energiepolitischer Vernunft bezeichnet, für einen Umstieg auf Erneuerbare Energien im Strombereich – über Parteigrenzen hinweg. Damals wurde Bürgern, die auf ihrem Dach Solarstrom erzeugten und in das Stromnetz einspeisten, eine kostendeckende Vergütung für den gelieferten Solarstrom über einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert.

Praktische Unterstützung der erneuerbaren Energien in Städten und Gemeinden

Der Bürgerantrag berücksichtigt laut SFV auch Bauherren, die sich für eine energiesparende Einzellösung entscheiden wollen, indem sie entweder Solarstrom von ihrem Dach ins öffentliche Netz einspeisen, oder ein Haus mit der bestmöglichen Wärmedämmung nach dem Passivhausstandard planen. Die politischen Gruppierungen in dem Kommunalparlamenten könnten nun abseits der populistischen Parolen des Bundestagswahlkampfes ihre praktische Unterstützung für die Erneuerbaren Energien beweisen – möglicherweise sogar in einem gemeinsamen Stadt- oder Gemeinderatsbeschluss, so der SFV.

Ein Muster des Bürgerantrags kann heruntergeladen werden unter http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/baupflic.htm. Weitere Informationen im „Solarbrief“ unter http://www.sfv.de/lokal/mails/sj/sbrf0205.htm

25.07.2005   Quelle: Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V.   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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