Positive Resonanz auf Solar-Pflicht-Initiative des SFV

Der Vellmarer SPD-Stadtverordnete und Rechtsanwalt Fabio Longo, Initiator der ersten öffentlich-rechtlichen Solaren Baupflicht in Deutschland, begrüßt die Initiative des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV) für einen Bürgerantrag zur „Solaren Baupflicht“. „Ich arbeite seit langem dafür, dass das Vellmarer Modell bundesweit zur Anwendung kommt. Nach der Verleihung des Deutschen Solarpreises 2004 an Freiburg und Vellmar besteht nun […]

Der Vellmarer SPD-Stadtverordnete und Rechtsanwalt Fabio Longo, Initiator der ersten öffentlich-rechtlichen Solaren Baupflicht in Deutschland, begrüßt die Initiative des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV) für einen Bürgerantrag zur „Solaren Baupflicht“. „Ich arbeite seit langem dafür, dass das Vellmarer Modell bundesweit zur Anwendung kommt. Nach der Verleihung des Deutschen Solarpreises 2004 an Freiburg und Vellmar besteht nun eine weitere große Chance für die Ausweitung und Weiterentwicklung des Modells, so Longo in einer Pressemitteilung.   „Die Städte und Gemeinden müssen mit kreativen Konzepten den Ausweg aus der Klima- und Energiefalle suchen, sonst machen sie sich mitschuldig an der Abhängigkeit ihrer Bürger von immer teureren und klimaschädlichen fossilen Energien“, warnt der SPD- Stadtverordnete. Allerdings sollten sich Städte und Gemeinden mit den Chancen und Problemen einer Solarwärme-Baupflicht nach dem SFV-Modell auseinander setzen, um dann die richtige Entscheidung für den Solaren Städtebau zu treffen, empfiehlt der langjährige Kommunalpolitiker und Jurist.

Longo: SFV-Vorschläge lassen sich auch in der Rechtsform des städtebaulichen Vertrags verwirklichen

In diesem Sommer hat Longo auf mehreren Kongressen sein eigenes Konzept für einen solaren Mindeststandard in der kommunalen Bauleitplanung vorgestellt, unter anderem bei den Mainzer Solartagen und bei der Solarbundesliga-Meisterfeier in Neckarsulm. Er plädiert für das Instrument des städtebaulichen Vertrags, das besonders flexible und kreative Solarlösungen im Städtebau ermögliche, die schon in der Stadt Vellmar erprobt worden seien. Ein Städtebaulicher Solarvertrag nach § 11 Absatz 1 Satz 2 Ziffer 4 des Baugesetzbuchs schaffe mehr Rechtssicherheit für die Städte und Gemeinden als die vom SFV vorgeschlagenen Festsetzungen im Bebauungsplan nach § 9 Absatz 1 Ziffer 23b Baugesetzbuch. „Ich halte das SFV-Modell zwar für rechtlich zulässig und werde mutigen Kommunalpolitikern auch diesen Weg empfehlen“, so Rechtsanwalt Longo. Die Rechtsgrundlage in § 9 sei jedoch nicht eindeutig formuliert, so dass kaum vorhergesehen werden könnte, wie Verwaltungsgerichte die Zulässigkeit von Solar-Festsetzungen beurteilen würden. Mit diesem Risiko müssten sich die Kommunalpolitiker auseinander setzen. „Als juristisches Totschlagargument gegen solare Baupflichten kann das Baugesetzbuch aber nicht mehr herangezogen werden. Die inhaltlichen Vorschläge des SFV lassen sich auch in der Rechtsform des städtebaulichen Vertrags verwirklichen“, sagt Fabio Longo.

Barcelona-Modell für viele deutsche Städte

„Die größte Faszination strahlt nach wie vor das Barcelona-Modell aus – auf jedes Dach einen Sonnenkollektor!“, ergänzt Longo. In Barcelona gilt eine „Solarverordnung“ für die ganze Stadt immer dann, wenn Gebäude neu errichtet oder saniert werden. „In nicht allzu ferner Zukunft ist dann jedes Dach der spanischen Olympiastadt ein Solarkraftwerk“, so Longo. Das Barcelona-Modell könnten laut Longo in Deutschland die Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin sowie die Kommunen in Hessen und im Saarland einführen. Das hessische und saarländische Bauordnungsrecht habe entsprechende Rechtsgrundlagen geschaffen (siehe Solarserver-Standpunkt)

Kontakt: fabio.longo@web.de

28.07.2005   Quelle: Fabio Longo   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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