Jürgen Trittin: Mehr Möglichkeiten für Unternehmen im Klimaschutz
Mit dem neuen Projektmechanismen-Gesetz und dem bereits wirksamen Emissionshandel sieht Bundesumweltminister Jürgen Trittin die Unternehmen in einer guten Position. „Die Bundesregierung hat die zentralen rechtlichen Grundlagen für mehr Marktwirtschaft im Klimaschutz geschaffen“, so Trittin. Es liege nun in der freien Entscheidung jedes Unternehmens, wie es seine klimaschutzpolitischen Beiträge erbringe: durch mehr Energieeffizienz im eigenen Bereich, durch den Kauf von Emissionszertifikaten am dynamisch wachsenden CO2-Markt oder dadurch, dass es diese für Projekte außerhalb Deutschlands oder Europas selbst Emissionsgutschriften erwerbe, so Trittin. Der Bundesrat hatte das Gesetz am 08.07.2005 verabschiedet.
Gutschriften für Klimaschutzprojekte im Ausland
Das Gesetz schafft laut Trittin die erforderlichen nationalen Grundlagen zur Erzeugung von Gutschriften für Emissionsminderungen, die durch Projekte im Rahmen von „Joint Implementation“ und „Clean Development Mechanism“ erzielt werden. Damit könnten Unternehmen Klimaschutzprojekte in anderen Ländern durchführen und im Umfang der erzielten Minderungen von Treibhausgasen Emissionsgutschriften erwerben, zum Beispiel in den mittel- und osteuropäischen Staaten oder in Entwicklungsländern. Außerdem können diese Emissionsgutschriften im EU-Emissionshandel genutzt werden. Das Gesetz sieht in Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vor, dass Betreiber einer dem Emissionshandel unterliegenden Anlage ihre Verpflichtung zur Abgabe von Berechtigungen auch durch Abgabe von Emissionsgutschriften aus derartigen Projekten erfüllen können. Damit seien zugleich die Vorgaben einer EU-Richtlinie umgesetzt worden, welche die Verknüpfung der projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls mit dem Emissionshandel vorsieht.
Förderung kleiner Anlagen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen um drei Jahre verlängert
Das Artikelgesetz enthält laut BMU zudem eine Laufzeitverlängerung für die Förderung kleiner Anlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bis 50 Kilowatt installierter Leistung. Da eine Novelle des KWKG bis zum voraussichtlichen Ende der Legislaturperiode nicht mehr möglich sei, soll diese Frist um drei Jahre verlängert werden, um den Ausbau auch der kleinen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nicht zu gefährden, so Trittin.
02.08.2005 Quelle: BMU Solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH