IWR berichtet über Wirbel um den Windenergie-Erlass in Nordrhein-Westfalen

In seiner 100 Tage-Bilanz habe der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Jürgen Rüttgers (CDU), das Inkrafttreten eines neuen Windenergie-Erlasses verkündet, um die Verschandelung der Landschaft mit Windrädern zu beenden, so das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) in einer Pressemitteilung. Tatsächlich liege den zuständigen Ministerien bisher lediglich ein Entwurf vor, die Anhörung von Experten zum Erlass-Entwurf sei […]

In seiner 100 Tage-Bilanz habe der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Jürgen Rüttgers (CDU), das Inkrafttreten eines neuen Windenergie-Erlasses verkündet, um die Verschandelung der Landschaft mit Windrädern zu beenden, so das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) in einer Pressemitteilung. Tatsächlich liege den zuständigen Ministerien bisher lediglich ein Entwurf vor, die Anhörung von Experten zum Erlass-Entwurf sei noch gar nicht abgeschlossen und der neue Erlass offensichtlich auch formal noch nicht in Kraft, stellt das IWR fest.   „Bei allem Respekt vor dem Amt des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, aber hier war der Geist der schnellen Verkündigung wohl übermächtig,“ sagte Dr. Norbert Allnoch, Leiter des IWR in Münster.

IWR: Landeserlass bewirkt keine grundsätzliche Änderung der Genehmigungspraxis

Mit den Aussagen zum neuen Erlass werde zudem der Eindruck erweckt, als würde eine neue Rechtsgrundlage entstehen, besonders bei den medienwirksam veröffentlichten Pauschalabständen zur Wohnbebauung, kritisiert das IWR. „Fakt ist, dass mit dem neuen Windenergie-Erlass in NRW kein neues Recht geschaffen oder EU- bzw. Bundesrecht verändert werden kann. Die rechtlich verbindlichen Grundlagen für die Genehmigung von Windkraftanlagen bleiben unverändert das übergeordnete Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)“, so Allnoch. Demnach könne der Landeserlass, der lediglich eine Anwendungshilfe der bestehenden Rechtsgrundlagen an die Behörden darstelle, bei gesetzeskonformer Ausgestaltung folglich auch keine grundsätzliche Änderung der Genehmigungspraxis von Windkraftanlagen bewirken, betont Allnoch.

08.10.2005   Quelle: IWR   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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