Bundesgerichtshof stärkt Rechte der neuen Stromanbieter und Verbraucher
In der Frage der Höhe der Entgelte für die Nutzung der Stromnetze hat LichtBlick – die Zukunft der Energie GmbH einen entscheidenden Durchbruch errungen, berichtet das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe am 18.10.2005 im ersten zivilrechtlichen Verfahren überhaupt zu diesem Thema höchstrichterlich entschieden, dass die Betreiber der Stromnetze Höhe und Angemessenheit ihrer Entgelte gegenüber Kunden und neuen Stromanbietern nachweisen und offen legen müssen. Den Gerichten falle dabei die Aufgabe zu, die Kalkulationen zu prüfen und angemessene Preise festzulegen. Nicht die Verbraucher und neuen Stromanbieter hätten die Beweislast, die Unangemessenheit von Netzentgelten zu belegen, sondern die Monopolunternehmen die Pflicht, ihre Kalkulationen offen zu legen und damit die Angemessenheit der geforderten Entgelte zu erklären, heißt es in der LichtBlick-Presseerklärung. LichtBlick ist nach eigenen Angaben der größte unabhängige Stromanbieter in Deutschland und versorgt bundesweit über 170.000 private Haushaltskunden und rund 50.000 Abnahmestellen von Sondervertragskunden mit ausschließlich zertifiziert umweltfreundlich erzeugtem Strom.
Kartell- und energierechtliche Überprüfung der Höhe der Netzentgelte erforderlich
„Ein entscheidender Durchbruch nicht nur für LichtBlick sondern für den gesamten Markt“, freut sich Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer von LichtBlick. „Der Bundesgerichtshof hat die Unternehmen verpflichtet, die Angemessenheit ihrer Entgelte für die Nutzung der Stromnetze gegenüber neuen Stromanbietern offen zu legen und nachzuweisen. In der Vergangenheit zu viel gezahlte Netzentgelte müssen zurück gezahlt werden“, so Tschischwitz weiter.
Mit dieser Entscheidung ist nach Auffassung von LichtBlick die gängige Praxis der deutschen Stromwirtschaft beendet, mit der die Netzmonopolisten sich mit dem einfachen Hinweis auf Einhaltung der Kalkulationsregeln der so genannten Verbändevereinbarungen auf eine „gute fachliche Praxis“ berufen und damit jedweder Kontrolle entziehen konnten. Der Bundesgerichtshof habe klargestellt, dass eine kartell- und energierechtliche Überprüfung der Höhe der Netzentgelte zu erfolgen habe und sich die Netzbetreiber nicht auf die vom Gesetzgeber vermutete „gute fachliche Praxis“ berufen können. Monopolunternehmen müssten (nach Paragraf 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) ihre Kalkulationen offen legen.
Weg frei für sinkende Netzentgelte
„Es war immer Strategie der etablierten Stromwirtschaft, mit überhöhten Netzentgelten den Wettbewerb zu unterbinden“, so Heiko von Tschischwitz. „Die bisherige Handhabung des gesetzlichen Rahmens hat dabei den Wettbewerb erheblich erschwert. Die siebenjährige, zweifelhafte Erfolgsgeschichte der Netzmonopolisten geht heute zu Ende“, stellt Tschischwitz fest. Die Entgelte für die Nutzung der Stromnetze in Deutschland gelten laut LichtBlick als um 30 Prozent überhöht. Sie gehörten zu den höchsten in Europa. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs sei der Weg frei für sinkende Netzentgelte.
Signalwirkung für die gesamte Energiepreisdiskussion
Die BGH- Entscheidung hat laut LichtBlick Signalwirkung für die gesamte Energiepreisdiskussion in Deutschland. So würden beispielsweise zur Zeit die Gaspreise in Hamburg gerichtlich überprüft. Mit der Entscheidung sei eine Offenlegung der Preiskalkulation auch hier unumgänglich. Die Rechte der neuen Stromanbieter und Verbraucher gegenüber Monopolunternehmen wie die Betreiber der Strom- und Gasnetze und Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung seien durch den Bundesgerichtshof wesentlich gestärkt worden. LichtBlick habe in seiner siebenjährigen Firmengeschichte bisher rund einhundert Millionen Euro an Netzentgelten unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung an die Betreiber der Stromnetze gezahlt und rund 20 Musterverfahren angestrengt, um die für den Wettbewerb im Strommarkt alles entscheidende Frage der Höhe der Netzentgelte höchstrichterlich klären zu lassen. Das schnellste Verfahren durch die Instanzen sei das am 18.10.2005 positiv entschiedene gegen die MVV Energie AG. Mit seiner Entscheidung habe der Bundesgerichtshof das zuständige Oberlandesgericht Karlsruhe beauftragt, die Kalkulation der MVV Energie AG zu überprüfen und angemessene Netzentgelte festzulegen.
Für den deutschen Strommarkt hat die Entscheidung und die anstehende
Überprüfung nach Auffassung von LichtBlick grundsätzlichen Charakter, da alle deutschen achthundert Stromnetzbetreiber ihre Netzentgelte nach den gleichen, für neue Stromanbieter diskriminierenden Regeln kalkulieren.
19.10.2005 Quelle: LichtBlick – die Zukunft d. Energie GmbH Solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH