UVS und KfW veröffentlichen neue Qualitätskriterien für Solarfonds

Anleger, Banken und Projektfinanzierer können die Qualität von Solarfonds ab sofort aufgrund einheitlicher Kriterien beurteilen. Die von der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. (UVS) mit Unterstützung der KfW Bankengruppe und zahlreicher Fachleute erarbeiteten Maßstäbe werden ergänzt durch eine Selbstverpflichtung für Ertragsgutachter. Die Kriterien sind ab sofort kostenfrei einsehbar unter www.solarfonds-ratgeber.de.  Solarfonds leisten laut UVS einen wichtigen Finanzierungsbeitrag […]

Anleger, Banken und Projektfinanzierer können die Qualität von Solarfonds ab sofort aufgrund einheitlicher Kriterien beurteilen. Die von der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. (UVS) mit Unterstützung der KfW Bankengruppe und zahlreicher Fachleute erarbeiteten Maßstäbe werden ergänzt durch eine Selbstverpflichtung für Ertragsgutachter. Die Kriterien sind ab sofort kostenfrei einsehbar unter www.solarfonds-ratgeber.de.

 
Solarfonds leisten laut UVS einen wichtigen Finanzierungsbeitrag zum Aufbau der Solartechnologie zu einer tragenden Säule zukünftiger Energieversorgung. Gleichzeitig handle es sich bei Fonds grundsätzlich um Risikoanlagen und der Markt erneuerbarer Energien sei noch relativ jung. Somit seien Hintergrundwissen und unabhängige Informationen für eine erfolgreiche Beteiligung an einem Solarfonds unverzichtbar.

Schwarze Schafe vom Markt fernhalten

„Die Qualitätskriterien sollen mehr Transparenz in den Markt von Solarfonds bringen und deren Bewertung hinsichtlich Ertragsaussichten und individueller Risikosituation erleichtern“, sagt UVS-Geschäftsführer und Initiator Carsten Körnig zu den Hintergründen des Projektes. „Wir wollen so zur Risikominderung beitragen und schwarze Schafe auch in Zukunft vom Markt fern halten“, betont Körnig.

Renditeprognosen müssen mindestens zwei unabhängig erstellte Ertragsgutachten zu Grunde liegen

Detlef Leinberger, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe, unter anderem zuständig für Fragen des Umweltschutzes, weist auf die Bedeutung von Qualitätskriterien für die Solarwirtschaft hin: „Das Vertrauen aller Marktakteure in die Qualität der angebotenen Solarfonds ist ein wesentlicher Baustein für die langfristige, stetige Entwicklung dieses wichtigen Marktsegments erneuerbarer Energien. Auch die Risikoeinschätzung der Banken, angebotene Projekte mitzufinanzieren, wird durch die Maßstäbe der UVS erleichtert.“ Die Finanzexpertin und Sprecherin des UVS-Projektes, Ulla Meixner, nennt Beispiele der Arbeitsergebnisse: „Die Kriterien enthalten beispielsweise den Hinweis, dass die Verwaltungskosten eines Fonds maximal fünf Prozent betragen sollten. Für die so genannten 'weichen Kosten', welche die Ausgaben für die Kapitaleinwerbung einschließen, empfehlen wir eine Höchstgrenze von zehn Prozent. Solarfonds erfüllen zudem nur dann die UVS-Kriterien, wenn den Renditeprognosen mindestens zwei voneinander unabhängig erstellte Ertragsgutachten zu Grunde liegen. Weichen diese mehr als fünf Prozent voneinander ab, ist ein drittes Gutachten einzuholen. Ertragsgutachter können sich zudem einer Selbstverpflichtung unterwerfen, welche klare Maßstäbe für die Qualität ihrer Expertisen festlegen“, so Meixner.

Kriterien ersetzen keine ausführliche Fachberatung

Die Kriterien sollen laut UVS sowohl Anlegern, als auch Banken und Projektfinanzierern dienen. Anleger erhalten Hinweise, auf welche Kriterien bei der Bewertung von Fonds-Angeboten zu achten ist. Anbieter können für ihre Fonds ausgefüllte Kriterienlisten veröffentlichen und gegebenenfalls attestiert durch unabhängige Prüfer nachweisen, dass sie wichtige Qualitätskriterien erfüllen. Banken haben die Möglichkeit, die anerkannten Kriterien als zusätzliche Basis für ihre interne Fondsbewertung zu verwenden und verbessern durch die Verbreitung der Qualitätskriterien ihre Kundenberatung. Die Autoren verweisen darauf, dass die Kriterien eine ausführliche Fachberatung nicht ersetzen können und die UVS keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Selbsteinschätzung von Solarfonds-Anbietern übernehmen kann. Die umfassende Kriterienliste werde von Verbraucherschützern trotzdem als hilfreich eingestuft. An der Erarbeitung der Qualitätskriterien haben neben der UVS und der KfW Bankengruppe folgende Institutionen und Unternehmen mitgewirkt: Berliner Energieagentur (Moderation Qualitätsboard), BP Solar, Bremer Landesbank, Das Grüne Emissionshaus, Murphy & Spitz, Scope Group, Shell Solar, Solarpraxis, Solar Engeneering Decker & Mack, Solarparc, Umweltbank, Reconcept sowie das Anwaltsbüro Dr. Röver und Partner und die voltwerk AG.

Naturschutzkriterien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bereits veröffentlicht

Erst vor wenigen Tagen hatte die UVS gemeinsam mit dem Deutschen Naturschutzbund (NABU) Naturschutzkriterien für die Standortwahl von Photovoltaik-Freiflächenanlagen veröffentlicht. Diese finden ebenfalls Eingang in den heute gestarteten Solarfonds-Ratgeber.

Die Kriterien für Solarfonds sind ab sofort kostenfrei einsehbar unter http://www.solarfonds-ratgeber.de.

08.11.2005   Quelle: Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V.   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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