LichtBlick und Deutsche Umwelthilfe kritisieren VDEW-Leitfaden zur Stromkennzeichnung

Die Anwendung des so genannten Leitfadens Stromkennzeichnung des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) führe zu systematisch falschen Ergebnissen und damit die Verbraucher in die Irre, stellt der Ökostromanbieter LichtBlick – die Zukunft der Energie GmbH fest. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hatte den VDEW-Leitfaden bereits am 29. November kritisiert und einen eigenen Vorschlag zur Stromkennzeichnung präsentiert. […]

Die Anwendung des so genannten Leitfadens Stromkennzeichnung des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) führe zu systematisch falschen Ergebnissen und damit die Verbraucher in die Irre, stellt der Ökostromanbieter LichtBlick – die Zukunft der Energie GmbH fest. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hatte den VDEW-Leitfaden bereits am 29. November kritisiert und einen eigenen Vorschlag zur Stromkennzeichnung präsentiert. „Die Anwendung des Leitfadens führt zur Ausweisung eines nicht vorhandenen und damit fehlerhaft zu hohen Anteil von Strom aus Wasserkraftwerken, zur Doppelzählung von regenerativ erzeugtem Strom und zur Verharmlosung der Gefahren radioaktiver Abfälle“, heißt es in der Lichtblick-Pressemitteilung.  „Es grenzt schon an einen Skandal, was der VDEW da seinen Mitgliedsunternehmen empfiehlt.“, so Gero Lücking, Prokurist und Bereichsleiter Energiewirtschaft von LichtBlick. „Wissentlich empfiehlt der Dachverband der etablierten Stromwirtschaft eine Systematik, die falsche Ergebnisse liefert. Der VDEW ruft dazu auf, die Verbraucher zu täuschen. Der Verband tritt mit dem Leitfaden an, um nach eigenen Aussagen eine gesetzliche Verordnung zur Stromkennzeichnung zu verhindern. Aufgrund der katastrophalen Mängel des Papiers provoziert er aber geradezu die Forderung nach einer gesetzlichen Detailregelung in Form einer Verordnung“, so Lücking weiter.

DUH: VDEW strebt keine verbrauchergerechte und transparente Stromkennzeichnung an

Das im Sommer in Kraft getretene Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schreibt die Stromkennzeichnung ab Mitte Dezember 2005 für alle Anbieter verbindlich vor. Ab dann müssen die Stromanbieter ihre Kunden auf Stromrechnungen und in Werbematerialien über die Herkunft des gelieferten Stroms informieren. Derzeit gibt es noch keine Ausführungsverordnung, das Gesetz sieht diese Möglichkeit aber ausdrücklich vor. Der VDEW habe am 06.12.2005 seinen fragwürdigen Leitfaden in Berlin ohne Änderungen vorgestellt und seinen Mitgliedern zur Umsetzung empfohlen, erneuert die Deutsche Umwelthilfe ihre Kritik. „Der VDEW zeigt damit, dass er in Wirklichkeit eine Imageverbesserung für große Teile der Energiewirtschaft, nicht aber eine verbrauchergerechte und transparente Stromkennzeichnung anstrebt,“ erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Sinn und Zweck der Stromkennzeichnung, nämlich ein klare, einheitliche und vollständige Information der Stromkunden, drohen sich in ihr Gegenteil zu verkehren“, so Resch weiter.

Die DUH hatte am 29. November 2005 insbesondere kritisiert, dass der VDEW-Leitfaden nicht zwischen Strom aus Braunkohle, Steinkohle und Erdgas unterscheide, obwohl diese Brennstoffe sehr unterschiedlich zum globalen Klimawandel beitragen. Ebenso wenig solle nach dem Willen des VDEW unterschieden werden zwischen Strom aus erneuerbaren Energien, zu dessen Weitergabe an ihre Kunden die Energieversorger aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet sind (auch wenn sie selbst keine Kilowattstunde erzeugen) und solchem Ökostrom, den sie selbst aufgrund einer strategischen Zukunftsentscheidung erzeugen oder am Markt einkaufen.

Bundesregierung soll am Verbraucherinteresse ausgerichtete Kriterien vorgeben

„Das führt zu einer systematischen Falschbezifferung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien und zu einer wundersamen Vermehrung des Ökostroms“, so Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht bei der DUH. „Nach der Vorstellung des VDEW könnte ein Stromversorger den von ihm produzierten Atomstrom an der Börse verkaufen und dort im Gegenzug ebenso viele Kilowattstunden ordern. Ergebnis: hundert Prozent Atomstrom würden plötzlich zu einem ausgewogenen Mix aus nuklear, fossil und 13 Prozent Wasserkraft.“ Die Bundesregierung müsse die ihr gesetzlich eingeräumte Verordnungsermächtigung wahrnehmen und den Stromanbietern einheitliche, verbindliche und am Verbraucherinteresse ausgerichtete Kriterien vorgeben, fordert Jürgen Resch. „Es kann nicht sein, dass maßgebliche Teile der Energiewirtschaft für sich die Auslegungshoheit für eine gesetzliche Regelung in Anspruch nehmen, die ausdrücklich und einzig dem Verbraucherschutz dient“, so Resch weiter.

07.12.2005   Quelle: DUH, LichtBlick – die Zukunft der Energie GmbH   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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