EU-Kommission: EEG-Einspeisetarife kostengünstiger und wirksamer als Quotensysteme

Die Europäische Kommission hat am 07.12.2005 einen Bericht über die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen vorgelegt, wonach die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen zur Optimierung ihrer Förderregelungen und zum Abbau von Hemmnissen für Ökostrom intensivieren müssen. In dem Bericht werden die verschiedenen Förderregelungen der Mitgliedstaaten analysiert. Es habe sich herausgestellt, dass Einspeisetarife, also feste Preise für […]

Die Europäische Kommission hat am 07.12.2005 einen Bericht über die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen vorgelegt, wonach die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen zur Optimierung ihrer Förderregelungen und zum Abbau von Hemmnissen für Ökostrom intensivieren müssen. In dem Bericht werden die verschiedenen Förderregelungen der Mitgliedstaaten analysiert. Es habe sich herausgestellt, dass Einspeisetarife, also feste Preise für Ökostrom, die in den meisten Mitgliedstaaten praktiziert werden, derzeit in der Regel kostengünstiger und wirksamer sind als so genannte Quotensysteme.  Quotensysteme kommen laut EU-Kommission vor allem im Bereich der Windenergie zur Anwendung. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass Ökostrom in mehr als der Hälfte der Mitgliedstaaten nicht ausreichend gefördert wird. Die Kommission ist der Auffassung, dass gezielte öffentliche Unterstützung künftig weiterhin notwendig sein wird. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Förderregelungen zu optimieren und Hindernisse für Ökostrom abzubauen.

Gabriel: Wir setzen den Ausbau erneuerbarer Energien fort

Die EU-Kommission bestätige, das Deutschland auf dem richtigen Weg sei, kommentiert Bundesumweltminister Sigmar Gabriel den Bericht. „Wir setzen den Ausbau erneuerbarer Energien fort“, so der Minister Gabriel. Von den 25 EU-Mitgliedstaaten orientieren sich bereits 16 am Vorbild des deutschen EEG und fördern den Ausbau der Erneuerbaren durch eine entsprechende Vergütung des in die Stromnetze eingespeisten Stroms, so das Bundesumweltministerium. In den meisten Fällen erzielten Länder mit derartigen Einspeiseregelungen den höchsten Zuwachs. Dies gelte besonders für die Windenergie, aber auch für Biogas und die Photovoltaik.

Zugleich sind die Kosten für Förderung von Ökostrom laut BMU in diesen Ländern wesentlich geringer als in Ländern mit Quotensystemen und entsprechenden Zertifikaten. So werde beispielsweise Windstrom in Belgien, Italien und Großbritannien teilweise mit deutlich mehr als 10 Eurocent pro Kilowattstunde gefördert. In Deutschland hingegen werde Windstrom nach EU-Angaben mit rund 8 Cent pro Kilowattstunde gefördert. Dabei lägen die tatsächlichen Erzeugungskosten auch in den drei genannten Ländern nicht höher als in Deutschland. Bei den anderen Fördersysteme spiegele sich eine mangelnde Investitionssicherheit in deutlich höheren Förderraten wieder. Darüber hinaus sei in Deutschland und vergleichbaren Ländern die Dynamik des Ausbaus rund viermal größer als in Ländern mit Quoten-Systemen.

EEG Vorbild für europaweite Harmonisierung der Förderbedingungen

„Die deutschen gesetzlichen Regelungen mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können Vorbild für eine europaweite Harmonisierung der Förderbedingungen werden“, kommentiert Dr. Wolfgang von Geldern als Vorsitzender des Wirtschaftsverbandes Windkraftwerke e.V. (WVW) das Papier der EU-Kommission zu einer möglichen Angleichung der Förderbedingungen. In Deutschland habe sich die Förderung durch das EEG bewährt und zu einem schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien geführt. Das gelte in erster Linie für die Stromerzeugung aus Windkraft. Dies sei gleichzeitig ein wesentlicher Grund dafür, dass bereits zahlreiche andere Staaten nicht nur in Europa Regelungen eingeführt haben, die sich am EEG orientieren, betont von Geldern.

Das EEG hat sich laut WVW in der Praxis bewährt und führe zu kontinuierlich sinkenden Kosten für Strom aus erneuerbaren Energien, weil es degressive, jährlich deutlich sinkende Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien vorsieht. Bestes Beispiel sei die Windkraft: Schon jetzt lägen die Grundvergütungen für Strom aus Windkraft häufig unter den Preisen, die an der Leipziger Strombörse für eine Kilowattstunde Strom bezahlt werden müssen, heißt es in der WVW-Pressemitteilung.

08.12.2005   Quelle: EU-Kommission; BMU, WVW   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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