KfW-Programm zur Förderung erneuerbarer Energien: Antragsstopp zum 31.12.2005

Die KfW hat im September 1999 auf Wunsch des Bundes das Programm zur Förderung erneuerbarer Energien aufgelegt. Das dafür bereitgestellte Programmvolumen wird in Kürze erschöpft sein, berichtet die KfW in einer Pressemitteilung. Daher werde das Programm für Neuanträge zum 31.12.2005 zunächst geschlossen. Anträge im Programm zur Förderung erneuerbarer Energien (Programm-Nr. 128) können noch bei der […]

Die KfW hat im September 1999 auf Wunsch des Bundes das Programm zur Förderung erneuerbarer Energien aufgelegt. Das dafür bereitgestellte Programmvolumen wird in Kürze erschöpft sein, berichtet die KfW in einer Pressemitteilung. Daher werde das Programm für Neuanträge zum 31.12.2005 zunächst geschlossen. Anträge im Programm zur Förderung erneuerbarer Energien (Programm-Nr. 128) können noch bei der KfW gestellt werden bis einschließlich 31.12.2005.  Eine Weiterführung des Programms in dieser Legislaturperiode sei durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vorgesehen.

Langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, welche die produzierte Energie ausschließlich selbst nutzen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gesellschaften in privater Rechtsform, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind, sofern sie die KMU-Definition der EU einhalten, Kommunen, Kreise, und kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts, eingetragene Vereine und Land- und Forstwirte, sofern sie die Einkünfte aus dem Betrieb der geförderten Anlage gemäß § 15 EStG versteuern. Sie erhalten langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren. Für bestimmte Investitionen kann zusätzlich zum zinsgünstigen Darlehen ein Teilschulderlass beantragt werden.

Biomasse, Tiefengeothermie und Biogas

Finanziert wird die Errichtung von automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung ab 100 kW Nennwärmeleistung, in denen überwiegend naturbelassenes Holz verfeuert wird. Gefördert wird auch der Bau von automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung). Die im Merkblatt genannten Emissionsgrenzwerte müssen eingehalten werden. Weiter unterstützt die KfW die Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie für die thermische Nutzung (ab 400 m Bohrtiefe) ohne Übernahme des Bohrrisikos sowie Anlagen zur Gewinnung und Nutzung von Biogas aus Biomasse zur Stromerzeugung oder – zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung).

Infocenter berät zu Förderprodukten

Das Infocenter der KfW Mittelstandsbank ist unter der Servicenummer 01801 / 24 11 24 erreichbar und berät zu den Programmen, die von der KfW Mittelstandsbank angeboten werden. Darüber hinaus wird der Bereich gewerblicher Umweltschutz abgedeckt. Die Beraterinnen und Berater des Infocenters der KfW Förderbank sind erreichbar unter der Servicenummer 01801 / 33 55 77 und beraten zu den Förderprodukten im Bereich Wohnwirtschaft, private Umweltschutzinvestitionen, Infrastruktur und Soziales sowie Bildungsförderung. Die Infocenter sind montags bis freitags, jeweils von 07:30 Uhr bis 18:30 Uhr erreichbar. Die aktuelle Konditionenübersicht steht über Fax-Abruf zur Verfügung unter der Nummer 069 / 7431 – 4214.

20.12.2005   Quelle: KfW   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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