Netzentgelte: EnBW unterliegt im Streit vor dem Bundesgerichtshof

Mit dem am 08.02.2006 veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofes habe zum ersten Mal einer der großen vier Energiekonzerne in Deutschland eine klare, höchstrichterliche Niederlage im Streit um die Preise für die Nutzung der Stromnetze erlitten, berichtet die LichtBlick – die Zukunft d. Energie GmbH in einer Pressemitteilung. Der heutige Richterspruch verpflichte die EnBW, die Angemessenheit ihrer […]

Mit dem am 08.02.2006 veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofes habe zum ersten Mal einer der großen vier Energiekonzerne in Deutschland eine klare, höchstrichterliche Niederlage im Streit um die Preise für die Nutzung der Stromnetze erlitten, berichtet die LichtBlick – die Zukunft d. Energie GmbH in einer Pressemitteilung. Der heutige Richterspruch verpflichte die EnBW, die Angemessenheit ihrer Netzentgelte offen zu legen und nachzuweisen, dass sie keine neuen Anbieter durch überhöhte Preise diskriminiert und den Wettbewerb nicht behindert habe.   Im aktuellen Fall hat laut Lichtblick der überwiegend im landwirtschaftlichen Bereich tätige Stromanbieter BMR gegen die EnBW-Netzgesellschaften EnBW Regional AG sowie EnBW Ostwürttemberg Donauries AG (EnBW ODR AG) geklagt. Besonders pikant sei, dass die jetzt unterlegene EnBW im Jahr 2003 inhaltlich gleich lautende Klagen für die Konzernschwester Yello-Strom formuliert und angekündigt hätte, mehrere hundert Netzbetreiber in Deutschland wegen missbräuchlich überhöhter Netzentgelte verklagen zu wollen, heißt es in der LichtBLick-Pressemitteilung.

Mit seinem heutigen Urteil habe der Bundesgerichtshof sein Grundsatzurteil von Oktober letzten Jahres im Rechtsstreit LichtBlick gegen MVV bestätigt. Auch damals ging es um die Frage der Höhe der für die Nutzung der Stromnetze verlangten Entgelte. Seither sind die Netzbetreiber in Deutschland verpflichtet, ihre Kalkulationen offen zu legen und nachzuweisen, dass die Entgelte Wettbewerb fördern und den Prinzipen der Preisgünstigkeit und des billigen Ermessens entsprechen. Die jetzt unterlegene Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) hatte laut Lichtblick im Jahr 2003 inhaltlich gleich lautende Klagen für die Konzernschwester Yello-Strom formuliert und angekündigt, mehrere hundert Netzbetreiber in Deutschland wegen missbräuchlich überhöhter Netzentgelte verklagen zu wollen.

„Das was Yello-Strom immer gefordert hat, hat sich heute zum ersten Mal gegen den eigenen Mutterkonzern gewendet.“, so Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer des Stromanbieters LichtBlick. „Jetzt stellt sich die Frage, ob ein Teil des von EnBW kürzlich vorgelegten Rekordergebnisses aus ungerechtfertigten Monopolrenditen aus dem Stromnetz stammt. EnBW wird nachweisen müssen, dass sie im eigenen Netz nicht selbst diskriminiert und Wettbewerb auf Kosten neuer Anbieter und der Verbraucher behindert hat.“

Die Netzentgelte machen bis zu 40 Prozent des Strompreises aus und gelten in Deutschland als um mindestens 30 Prozent überhöht. Künftig müssen die Regulierungsbehörden die Netzentgelte genehmigen. Die Höhe der Netzentgelte entscheide darüber, ob Wettbewerber zu konkurrenzfähigen Preisen Endkunden versorgen können oder nicht, betont Lichtblick.

08.02.2006   Quelle: LichtBlick – die Zukunft der Energie GmbH   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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