EnBW Regional AG will Angemessenheit ihrer Netzentgelte nachweisen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 08.02.2006 in der Sache BMR-Service GmbH (LandEnergie) gegen EnBW Regional AG festgestellt, dass ein Netzbetreiber die Angemessenheit seiner Netznutzungsentgelte unter Anwendung von § 315 BGB darlegen muss. Das dabei gegen die EnBW Regional AG ergangene Urteil beziehe sich lediglich auf die Nachweispflicht und stelle keine Beurteilung der Höhe der Netzentgelte […]

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 08.02.2006 in der Sache BMR-Service GmbH (LandEnergie) gegen EnBW Regional AG festgestellt, dass ein Netzbetreiber die Angemessenheit seiner Netznutzungsentgelte unter Anwendung von § 315 BGB darlegen muss. Das dabei gegen die EnBW Regional AG ergangene Urteil beziehe sich lediglich auf die Nachweispflicht und stelle keine Beurteilung der Höhe der Netzentgelte der EnBW Regional AG dar, so das Unternehmen in einer Pressemitteilung.   Unverändert zähle das Unternehmen im Strukturklassenvergleich in der Niederspannung zu den günstigsten Netzbetreibern in Deutschland, betont die EnBW Energie Baden Württemberg AG.

„Öffentliche Offenlegung der Kalkulationen ist das Ende und nicht der Anfang von Wettbewerb“

Die EnBW Regional AG werde die Angemessenheit ihrer Netzentgelte aus den Jahren 2002 bis 2004 nun gegenüber dem OLG Stuttgart nachweisen. Grundlage der Netzentgeltkalkulation sei die Verbändevereinbarung II plus gewesen. Für die Zukunft habe das gestrige BGH-Urteil keine Bedeutung, weil die Netzentgelte nun von der Bundesnetzagentur überprüft und genehmigt werden. Die EnBW habe in der Vergangenheit wiederholt betont, dass sie gegenüber der Bundesnetzagentur oder anderen zuständigen Behörden gerne Transparenz schaffen will, auch indem dort die Kalkulationen offen gelegt werden. Die öffentliche Offenlegung für jeden – und damit auch für jeden Wettbewerber – ist dagegen das Ende und nicht der Anfang von Wettbewerb. Dies gelte auch für den Netzbereich, wo gerade durch die von der EnBW propagierte Anreizregulierung wettbewerbliche Elemente zunehmend wichtiger würden.

Den Wettbewerb in der Energiewirtschaft gilt es nach Auffassung der EnBW zu fördern. Aus diesem Grund sei die EnBW von Anfang an ein engagierter Verfechter von mehr Wettbewerb in der Energiewirtschaft gewesen. Mit dem EnBW-Modell zur Anreizregulierung habe sie wesentliche Grundlagen in die Gesetzgebung einbringen können, die nun die Basis für das bevorstehende Wirken des Regulierers darstellten.

09.02.2006   Quelle: EnBW Energie Baden Württemberg AG   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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