Zentralverband Gebäude- und Energietechnik setzt auf erneuerbare Energien
Die Forderung des Europäischen Parlaments an Energiekommissar Andris Piebalgs, noch in diesem Jahr eine Richtlinie zur Förderung von Heizung und Kühlung aus erneuerbaren Energien vorzulegen, wird vom deutschen Handwerk nachdrücklich unterstützt. Die im Zentralverband Sanitär Heizung und Klima/Gebäude- und Energietechnik Deutschland (ZVSHK/GED) zusammengeschlossenen Heizungs-, Ofen- und Luftheizungsbauer werten die Initiative der EU-Parlamentarier als Bestätigung ihrer langjährigen Argumentation für die Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmegewinnung. „Es ist an der Zeit, den Anteil der erneuerbaren Energien in der Gebäudetechnik deutlich zu erhöhen“, erklärt Michael von Bock und Polach, der Hauptgeschäftsführer des ZVSHK/GED, in einer Pressemitteilung. Die Verbraucherinnen und Verbraucher verlangten angesichts stetig steigender Energiepreise nach überzeugenden und verlässlichen Aktionsplänen für eine neue Energiepolitik.
Für eine nachhaltige Förderung ohne „Stop and Go“ und „Windhundverfahren“
Die angestrebte Verpflichtung der EU-Länder zu einer stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien bei Heizung und Kühlung sei daher ein ganz wesentlicher Beitrag für die Sicherstellung einer bezahlbaren Energieversorgung. „Die Menschen spüren bei Öl und Gas zunehmend die große Abhängigkeit von den Lieferländern. Sie suchen nach Alternativen für eine autonome Energieversorgung“, sagt Michael von Bock und Polach. Er ist optimistisch, dass die Pläne der EU auf eine hohe Verbraucherakzeptanz stoßen werden. Voraussetzung hierfür sei aber eine Nachhaltigkeit in den Fördermaßnahmen. „Stop and Go Aktivitäten, wie wir sie schon so oft bei der Technologieförderung erleben mussten, sind dabei kontraproduktiv“, ist der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes SHK/GED überzeugt. Diese würden alle Anstrengungen für einen vermehrten Einsatz sauberer und ressourcenschonender Energiequellen wie etwa Biomasse oder Geothermie zunichte machen. „Deshalb ist der Ansatz der EU-Parlaments-Initiative richtig, eine langfristige stabile Fördergrundlage zu schaffen – ohne Windhundverfahren und kurzfristige Haushaltslösungen“, betont von Bock und Polach.
Die Initiative des EU-Parlaments sieht vor, die Mitgliedsländer gesetzlich zu verpflichten, den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Heizung und Kühlung von jetzt 10 Prozent bis zum Jahr 2020 zu verdoppeln. Darüber hinaus soll die von der EU-Kommission zu beschließende Richtlinie die Rahmenbedingungen für nationale Förderinstrumente festlegen. Spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie sollen die Mitgliedstaaten einen Aktionsplan zur Erreichung der Ziele festlegen und darin auch Vorgaben für die möglichen Energieträger machen.
Mehrwertsteuersatz auf Materialien und Dienstleistungen des Handwerks senken
„Wir sehen die geplante EU-Richtlinie auf einem guten Weg. Uns ist besonders wichtig, dass bei der späteren nationalen Umsetzung die dann beschlossenen Förderinstrumente den Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Maß an Investitionssicherheit garantieren“, so von Bock und Polach. Nur so sei die notwendige Marktakzeptanz zu erreichen. Einen wesentlichen Anreizpunkt für eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland sieht von Bock und Polach darüber hinaus in einem reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Materialien und Dienstleistungen des Handwerks, wie dies in der Gesetzesinitiative ausdrücklich angesprochen wird. „Eine deutliche Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Leistungen im Zusammenhang mit dem Einsatz erneuerbarer Energieträger für Wärme und Kälte würde diesem energie- wie wirtschaftspolitisch sinnvollen EU-Vorhaben in Deutschland zu einem fulminanten Start verhelfen“, so der ZVSHK/GED-Hauptgeschäftsführer.
01.03.2006 Quelle: Zentralverband SHK Solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH