Energiesteuergesetz: Steuerbefreiung für KWK und Anlagen bis 2 MW bleibt

Das am 15.03.2006 vom Bundeskabinett beschlossene Energiesteuergesetz wird nach Überzeugung von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel starke Impulse für die Erneuerung des Kraftwerkparks und damit für den Klimaschutz geben. „Mit stärker harmonisierten Energiesteuern und den Anreizen des Emissionshandels schaffen wir geeignete Rahmenbedingungen für eine klimafreundliche Energieversorgung. Die Angleichung von Energiesteuern in Europa stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen […]

Das am 15.03.2006 vom Bundeskabinett beschlossene Energiesteuergesetz wird nach Überzeugung von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel starke Impulse für die Erneuerung des Kraftwerkparks und damit für den Klimaschutz geben. „Mit stärker harmonisierten Energiesteuern und den Anreizen des Emissionshandels schaffen wir geeignete Rahmenbedingungen für eine klimafreundliche Energieversorgung. Die Angleichung von Energiesteuern in Europa stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen. Damit werden zukunftsfähige Arbeitsplätze geschaffen“, sagte Gabriel. Die in der Regel dezentral und als Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen betriebenen Stromerzeugungsanlagen bis zwei Megawatt bleiben laut Gabriel weiter von der Stromsteuer befreit.   Diese Regelung sei ökologisch sinnvoll, da damit die Energieeffizienz erhöht und die Abhängigkeit von Energieimporten verringert werde. Das diene dem Klimaschutz und der sicheren Energieversorgung.

Wichtige Rolle hoch effizienter Gas- und Dampfkraftwerke

Künftig werden alle Energieträger zur Stromerzeugung in Deutschland gleichgestellt, da die vorhandene Stromsteuer auf Erdgas und Mineralöl weitgehend entfalle, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums. Hoch effiziente Gas- und Dampfkraftwerke mit einem Wirkungsgrad von fast 60 Prozent würden künftig eine wesentlich größere Rolle spielen als bisher. Damit könnten die CO2-Emissionen deutlich gesenkt und Ersatzkapazitäten für Atomkraftwerke geschaffen werden.

Steuerbegünstigung für Flüssig- und Erdgas bleibt

Die bisherige Steuerbegünstigung für Flüssiggas bis 2009 und Erdgas bis 2020 im Kraftstoffbereich bleibe zur Wahrung des Vertrauensschutzes erhalten, so das BMU. Die Gaswirtschaft habe zugesagt, bis Ende 2007 ein flächendeckendes Erdgas-Tankstellennetz aufzubauen; dann stehe für die Autofahrer ein alternativer umweltfreundlicher Kraftstoff flächendeckend zur Verfügung, der zur Zeit rund halb so viel koste wie Benzin. Dies biete zugleich die Chance für die Nutzung von Biomethan (aufbereitetes Biogas) als Kraftstoff. Mit der Einführung einer Kohlesteuer für Heizzwecke auf niedrigem Niveau werde ein wichtiger Schritt in Richtung einer systematischen, gleichmäßigen Besteuerung aller Energieträger vollzogen.

17.03.2006   Quelle: BMU   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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