Glos und Tiefensee geben Startschuss für Energieausweise im Gebäudebestand

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos und Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee haben am 05. April 2006 den gemeinsamen Vorschlag zur Novellierung der Energieeinsparverordnung in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben. Mit diesem Vorhaben werde eine europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die wichtigste Verbesserung sei die Einführung von Energieausweisen, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft […]

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos und Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee haben am 05. April 2006 den gemeinsamen Vorschlag zur Novellierung der Energieeinsparverordnung in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben. Mit diesem Vorhaben werde eine europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die wichtigste Verbesserung sei die Einführung von Energieausweisen, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.  Die Energieausweise müssen künftig bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung ausgestellt und Interessenten zugänglich gemacht werden.

Energieausweis entweder auf der Grundlage des Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs

Eigentümer und Vermieter sollen die Wahl haben zwischen dem ingenieurtechnisch berechneten Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs und dem Energieausweis auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs. Damit werde ein Rahmen für einen kostengünstigen und aussagekräftigen Energieausweis geschaffen, der auf dem Immobilenmarkt für mehr Transparenz sorgen soll. „Immobilienkäufer sollen künftig schon im voraus wissen, welche Energiekosten auf sie zukommen werden. Die Verbesserung der Transparenz ist auch eine Weichenstellung für die energetische Gebäudesanierung. Mit dem CO2- Gebäudesanierungsprogramm will die Bundesregierung in den nächsten vier Jahren jährlich jeweils 1,4 Milliarden Euro bereit stellen. Mit diesem Programm und dem Energieausweis schaffen wir einen starken Anreiz zur Verbesserung der Energiebilanz von Wohngebäuden. Dies wird sich auch positiv auf die Heizkosten auswirken“, sagte Tiefensee.

Glos: Ausweisarten in der Praxis überprüfen

„Wir haben den marktwirtschaftlichen Ansatz gewählt in der Überzeugung, dass beide Arten des Energieausweises einen angemessenen Anreiz für energetische Sanierungen setzen werden. Zugleich vermeiden wir mit der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie ‚eins zu eins‘ unnötige Zusatzbelastungen für Bürger und Wirtschaft. Wir werden künftig auch überprüfen, ob sich beide Ausweisarten in der Praxis bewährt haben“, so Bundeswirtschaftsminister Glos.

Energiebedarfsausweise als unbürokratischer Nachweis im CO2-Gebäudesanierungsprogramm

Wie in der europäischen Richtlinie vorgesehen, müssen bei der Ausstellung der Energieausweise – bei beiden Varianten – auch Empfehlungen für die Modernisierung von Gebäuden gegeben werden, sofern solche Maßnahmen kostengünstig durchgeführt werden können. Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Bundesregierung sollen die Bedarfsausweise bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen als unbürokratischer Nachweis genutzt werden. Für die Zeit nach dem Inkrafttreten der Verordnung sind Übergangsregelungen zum schrittweisen Wirksamwerden der Regelungen eingeplant.

Der Referentenentwurf soll in den nächsten Wochen zunächst mit den anderen Bundesministerien und anschließend mit Ländern und Spitzenverbänden erörtert werden, bevor die Bundesregierung die Novellierung der Verordnung endgültig beschließt. Der Bundesrat muss der Verordnung danach zustimmen.

12.04.2006   Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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