KfW: Ausnahmeregelung für Anträge im Programm zur Förderung erneuerbarer Energien

Der Bundeshaushalt werde in diesem Jahr vermutlich erst im Juli oder August in Kraft treten, berichtet die KfW in einem Rundschrieben. Erst dann könne die Bundesregierung das Förderprogramm Nr. 128, das aus Haushaltsmitteln verbilligt wird, wieder öffnen – gegebenenfalls auch zu geänderten Bedingungen. Damit Investoren, die trotz dieser Unsicherheit mit dem geplanten Vorhaben beginnen möchten, […]

Der Bundeshaushalt werde in diesem Jahr vermutlich erst im Juli oder August in Kraft treten, berichtet die KfW in einem Rundschrieben. Erst dann könne die Bundesregierung das Förderprogramm Nr. 128, das aus Haushaltsmitteln verbilligt wird, wieder öffnen – gegebenenfalls auch zu geänderten Bedingungen. Damit Investoren, die trotz dieser Unsicherheit mit dem geplanten Vorhaben beginnen möchten, sich jedoch nicht den Zugang zu etwaigen Fördermitteln mit ihrem Beginn des Vorhabens vor Programmstart verwirken wollen, mache die KfW hinsichtlich der Regelungen zur fristgemäßen Antragstellung eine befristete Ausnahme.   Grund für die Investitionsbereitschaft trotz der Unsicherheit über die Programmweiterführung und -details könne beispielsweise sein, dass ein Vorhaben bei späterem Beginn nicht mehr bis zur Heizperiode im Herbst 2006 fertig gestellt werden könnte und die Investition aus diesem Grund um ein Jahr aufgeschoben oder ganz aufgegeben würde. Mit zinsgünstigen Darlehen werden von der KfW Biomasseanlagen, Wasserkraftanlagen und Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie gefördert.

Vorübergehend reicht formloser Antrag, um mit dem Vorhaben beginnen zu können

Die Programmrichtlinie des Marktanreizprogramms (MAP), die auch für das Förderprogramm Nr. 128 gilt, sehe vor, dass mit dem Vorhaben nicht vor Antragstellung begonnen werden darf. Der Vorhabensbeginn werde dabei mit dem Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages definiert. Um mit dem Vorhaben beginnen zu können, sei zunächst ein bei der Hausbank gestellter, hinreichend konkretisierter formloser Antrag ausreichend (auf Förderung hinsichtlich des beantragten Kredits). Als formloser Antrag könne auch ein ernsthaftes, bei der Hausbank geführtes und von dieser in den Akten dokumentiertes Finanzierungsgespräch hinsichtlich des beantragten Kredites verstanden werden. Die vollständigen Kreditantragsunterlagen sind dann innerhalb von 4 Wochen nach In-Kraft-Treten des Bundeshaushalts an die KfW weiterzuleiten.

Über das In-Kraft-Treten des Bundeshaushalts, die erneute Öffnung des Förderprogramms und die damit verbundene Möglichkeit Förderanträge wieder einzureichen, werde die KfW zeitnah informieren. Für Anträge, die später als 4 Wochen ab In-Kraft-Treten des Bundeshaushalts 2006 bei der KfW eingehen, gilt im Programm zur Förderung erneuerbarer Energien wieder die vorherige Regelung zur fristgemäßen Antragstellung.

Förderberatung per Telefon

Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten die Berater der Infocenter: Das Infocenter der KfW Mittelstandsbank ist unter der Servicenummer 01801 / 24 11 24 erreichbar und berät zu den Programmen, die von der KfW Mittelstandsbank angeboten werden. Darüber hinaus wird der gewerbliche Umweltschutz abgedeckt. Die Berater des Infocenters der KfW Förderbank sind unter der Servicenummer 01801 / 33 55 77 erreichbar und beraten zu den Förderprodukten für die Wohnwirtschaft, private Umweltschutzinvestitionen, Infrastruktur und Soziales sowie Bildungsförderung. Die Infocenter sind montags bis freitags, jeweils von 07:30 Uhr bis 18:30 Uhr, erreichbar. Die aktuelle Konditionenübersicht steht im Internet und über Fax-Abruf unter der Nummer 069 / 7431 – 4214 zur Verfügung.

29.05.2006   Quelle: KfW   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen