Checkliste zeigt den Weg zur Solarwärme-Förderung
Solarwärmeanlagen werden bei Hauseigentümern immer beliebter. Sie liefern durchschnittlich bis zu 60 Prozent der benötigten Energie für die Brauchwassererwärmung und können auch zur Raumheizung beitragen. Das spart Energiekosten und schont die Umwelt, berichtet die Initiative Solarwärme Plus in einer Pressemitteilung. Zudem winken allen Solarwärmenutzern attraktive Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm zu Gunsten erneuerbarer Energien (MAP). Wird mit der Sonne nur das Brauchwasser erwärmt, gibt es 54,60 Euro pro angefangenen Quadratmeter Solarkollektorfläche. Für eine Anlage mit zusätzlicher Raumheizungsunterstützung 70,20 Euro.
Allein in diesem Jahr haben sich schon mehr als 100.000 Hausbesitzer für die Sonnenwärme entschieden und die Förderung beantragt. Über alle Schritte von der Antragstellung bis zur Auszahlung des Zuschusses informiert die Initiative Solarwärme Plus.
Acht Schritte zum Solarwärme-Zuschuss
Der erste Schritt sollte zum Fachhandwerker führen. Er ist der richtige Ansprechpartner für die Planung und Installation einer Solarwärmeanlage. Adressen von qualifizierten Betrieben gibt es im Internet oder bei der Hotline 0 18 02/00 08 70 (6 Cent pro Gespräch). Sobald die Anlage geplant ist, besorgen sich Solar-Interessenten den Antrag. Zu diesem Zeitpunkt sollte noch kein Vertrag mit dem Handwerksbetrieb abgeschlossen werden.
Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Den Antrag gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Internet unter www.bafa.de. Auf Basis der Planung des Handwerkers kann der Antrag nun ausgefüllt werden. Bei Unklarheiten hilft der Fachbetrieb. Der ausgefüllte Antrag geht nun per Post an das BAFA. Das Bundesamt bietet auch einen Online-Antrag an, den man direkt im Internet ausfüllt und übermittelt. Auch der Online-Antrag muss jedoch zusätzlich ausgedruckt, persönlich unterzeichnet und per Post an das BAFA gesendet werden.
Auftrag erst nach der Antragstellung erteilen
Ist der Antrag beim BAFA gestellt, kann der Hausbesitzer den Handwerker mit der Installation beauftragen. Vorsicht: Wer schon vor der Antragstellung beauftragt, verstößt gegen die Förderbestimmungen! Auf den Zuwendungsbescheid vom BAFA muss man jedoch nicht warten. Dieser kommt in der Regel einige Zeit nach der Antragstellung per Post, zusammen mit einem Formular für den Verwendungsnachweis. Wichtig: Wird der Installationsauftrag erteilt, bevor man den Zuwendungsbescheid bekommen hat, geschieht dies auf eigenes finanzielles Risiko. Denn wie die Initiative Solarwärme Plus betont, besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung oder eine bestimmte Förderhöhe.
Nach Abschluss der Installation bestätigt der Handwerker schriftlich die Betriebsbereitschaft der Anlage. Diese Bestätigung, die Rechnung und der ausgefüllte Verwendungsnachweis werden nun an das BAFA geschickt. Nach positiver Prüfung dieser Unterlagen zahlt das BAFA den bewilligten Zuschuss aus. Dies erfolgt automatisch ohne Bescheid.
16.07.2006 Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Initiative Solarwärme Plus Solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH