UmweltBank: Neues Wind-Genussrecht mit 6,35 Prozent pro Jahr

Bei der UmweltBank können Anleger ein neues ökologisches Namensgenussrecht in Form eines festverzinslichen Wertpapiers zeichnen. Das Genussrecht an dem Windpark Kauxdorf biete 6,35 Prozent Zinsen pro Jahr und habe eine Mindestlaufzeit von rund zehn Jahren (bis 31.12.2016), berichtet die UmweltBank AG in einer Pressemitteilung. Der Windpark im südlichen Brandenburg soll rund 28 Millionen Kilowatt grünen […]

Bei der UmweltBank können Anleger ein neues ökologisches Namensgenussrecht in Form eines festverzinslichen Wertpapiers zeichnen. Das Genussrecht an dem Windpark Kauxdorf biete 6,35 Prozent Zinsen pro Jahr und habe eine Mindestlaufzeit von rund zehn Jahren (bis 31.12.2016), berichtet die UmweltBank AG in einer Pressemitteilung. Der Windpark im südlichen Brandenburg soll rund 28 Millionen Kilowatt grünen Strom pro Jahr produzieren.  Die e.n.o energy GmbH & Co. Kauxdorf KG plant die Errichtung und Inbetriebnahme von sechs Windkraftanlagen am Standort Kauxdorf im südlichen Brandenburg. Der Bau der Windkraftanlagen vom Typ REpower MM 92 mit je 2 Megawatt Nennleistung und 100 Meter Nabenhöhe hat laut UmweltBank bereits begonnen und soll bis Ende September 2006 abgeschlossen sein. Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt nach Angaben der Bank 17,8 Millionen Euro.

Für Anleger ist eine Beteiligung an dem Projekt durch die Zeichnung von Genussrechten möglich. „Die über die Jahre gut prognostizierbaren Stromerträge und die für 20 Jahre gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung für den produzierten Strom sind die Basis für attrakive Kapitalanlagen, ökonomisch und ökologisch“, erklärt UmweltBank-Vorstand Horst P. Popp. Genussrechts-Inhaber erhalten eine feste Verzinsung, die jährlich ausgeschüttet wird. Die Verzinsung mit 6,35 Prozent pro Jahr liege dabei deutlich über dem Kapitalmarkniveau. Die Laufzeit beträgt rund 10 Jahre bis zum 31.12.2016. Anleger bleiben jedoch flexibel, betont die Bank, da sie die Genussrechte während der Laufzeit täglich über die UmweltBank durch Abtretung übertragen können.

Die Genussrechte sollen aus den Stromerlösen des Windparks bedient werden. Sie kommen laut UmweltBank im Rang vor jeglichen Ausschüttungen an die Eigentümer und nachrangig zur fremdfinanzierenden Bank. Schwankungen im Windangebot und damit auch der prognostizierten Erträge seien zwar möglich, jedoch sichere eine Ausschüttungsgarantie des Initiators vier Zinszahlungen ab. Im Gegensatz zu einem geschlossenen Fonds blieben die Initiatoren Eigentümer des Windparks und hätten damit selbst ein großes Interesse am Erfolg des Projekts, betont die UmweltBank AG. Die Zeichnungsfrist endet spätestens am 30. September 2006, sofern die Emission nicht wegen Überzeichnung vorzeitig geschlossen wird.

16.07.2006   Quelle: UmweltBank AG   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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