Solarstrom-Einspeisegesetz in Spanien weiterhin in Kraft

Entwarnung für Photovoltaik-Projektbetreiber in Spanien, gibt die Anwaltskanzlei Voelker & Partner S.L. mit Sitz in Barcelona in einer Pressemitteilung. Entgegen anders lautender Gerüchte sei das spanische Einspeisegesetz (Real Decreto 436/2004) weiterhin gültig. Anlass zur Sorge habe ein von der Branchen-Zeitschrift Photon veröffentlichter Artikel gegeben, der auf die gesetzlich angekündigte Reform der Einspeisevergütung einging (September 2004, […]

Entwarnung für Photovoltaik-Projektbetreiber in Spanien, gibt die Anwaltskanzlei Voelker & Partner S.L. mit Sitz in Barcelona in einer Pressemitteilung. Entgegen anders lautender Gerüchte sei das spanische Einspeisegesetz (Real Decreto 436/2004) weiterhin gültig. Anlass zur Sorge habe ein von der Branchen-Zeitschrift Photon veröffentlichter Artikel gegeben, der auf die gesetzlich angekündigte Reform der Einspeisevergütung einging (September 2004, S. 134). „Eine Vergütungsreform wird es geben“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Jochen Beckmann. „Doch wie diese Reform aussehen und wann sie in Kraft treten wird, steht nicht fest. Zunächst einmal bleibt festzuhalten, dass das Einspeisegesetz nach wie vor in Kraft ist“ erläutert Dr. Beckmann.  Seit Juli seien lediglich die Stromreferenztarife eingefroren, das heißt eine Vergütungserhöhung ist bis auf Weiteres ausgeschlossen. Am prozentualen Aufschlag auf den Referenztarif (Koppelung) habe sich nichts geändert.

ASIF-Präsident Anta: Angekündigte Reform ändert nichts am aktuellen Einspeisegesetz

Eine Nachfrage bei Ministerien und spanischen Solarverbänden am 5. September hat laut Dr. Beckmann das Fortbestehen des spanischen Einspeisegesetzes bestätigt. Laut Auskunft von Javier Anta, Präsident des spanischen Industrieverbandes Photovoltaik (ASIF), „ändert die im Dekret-Gesetz 7/2006 für das Jahr 2006 angekündigte Reform nichts am aktuellen Einspeisegesetz.“ Uneinigkeit und Unsicherheit herrsche jedoch bezüglich dieser anstehenden Reform: Nach Meinung weniger wird es zu einer Totalreform kommen, nach mehrheitlicher Meinung wird die Reform innerhalb des geltenden Einspeisegesetzes mit den dort gesicherten Übergangsfristen verankert werden. Dies war seit Erlass des Einspeisegesetzes schon im Jahre 2004 so vorgesehen worden.

Nur Gerüchte über den Inhalt der Reform; Abschaffung der staatlichen Förderung kein Thema

Unabhängig davon kursierten zur Zeit nur Gerüchte über den Inhalt der anstehenden Reform, so Dr. Beckmann. „Über die Reform weiß man noch nichts Offizielles; man munkelt, das ein Entwurf existiert, der jedoch unseres Wissens auf Eis liegt“, kommentiert Javier Anta. Von einer Abschaffung der staatlichen Förderung spreche niemand, betonen Voelker & Partner.

06.09.2006   Quelle: Voelker & Partner, S.L.   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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