Energiesparen: Programm „Vor-Ort-Beratung“ in Wohngebäuden bis 2009 verlängert
Das zunächst bis zum 31. Dezember 2006 befristete Förderprogramm „Energieeinsparberatung vor Ort“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWI) ist geändert und bis zum 31. Dezember 2009 verlängert worden. Mit dem Programm werde ein wichtiger Beitrag zur gezielten Senkung des Energieverbrauchs und damit der CO2-Emissionen im Gebäudebestand geleistet, heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums. Die Programmänderung ermögliche die Förderung einer erheblich größeren Zahl dieser interessenunabhängigen Beratungen, so das BMWI.
Gutachten zu Wärmeschutz, Heizung und erneuerbaren Energien
Eigentümer (und Mieter mit Zustimmung des Eigentümers) erhalten im Rahmen der Vor-Ort-Beratung Gutachten mit detaillierten technischen Hinweisen beispielsweise darüber, ob Verbesserungen des Wärmeschutzes bauphysikalisch sinnvoll erscheinen, eine Umstellung oder Erneuerung der Heizungsanlage empfehlenswert ist und eine Nutzung erneuerbarer Energien in Betracht kommt. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition errechnet. Die Gutachten werden von einem qualifizierten und anbieterunabhängigen Ingenieur / einer Ingenieurin oder einem/einer Gebäudeenergieberater/in (HWK) erstellt. Bezuschusst werden Beratungen von Haus- und Wohnungseigentümern sowie kleinen und mittleren Unternehmen für Wohngebäude und Wohnungen, für welche die Baugenehmigung vor 1984 erteilt wurde (in den neuen Bundesländern: vor 1989).
Weniger Zuschuss pro Beratung, mehr Mittel für das gesamte Förderprogramm
Die Zahl der Anträge auf Vor-Ort-Energieberatungen hat sich laut BMWI im 1. Halbjahr 2006 gegenüber dem Jahr 2004 nahezu verfünffacht, nicht zuletzt durch die Ausweitung des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Mit den für 2006 und voraussichtlich 2007 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln könne dies bei weitem nicht abgedeckt werden. Deshalb werde jetzt die Zuschusshöhe pro Beratung verringert bei gleichzeitiger Erhöhung des Gesamtvolumens der Mittel. Wegen der gestiegenen Antragszahlen konnte die Durchführung des Programms vom BAFA darüber hinaus nicht mehr zeitnah geleistet werden, was zur Unzufriedenheit bei Beratern und Hauseigentümern führte und geplante Energie einsparende Investitionen verzögerte. Dem werde jetzt durch ein gestrafftes Antragsverfahren Rechnung getragen, betont das Ministerium.
Rund 40 % weniger Zuschuss, den Rest zahlt der Hauseigentümer
Unabhängig von den Gesamtkosten der Beratung wird jetzt für ein Ein-/Zweifamilienhaus ein Zuschuss von 175 Euro und für Wohngebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten ein Zuschuss von 250 Euro als Festbetrag gezahlt (bislang für ein Ein/Zweifamilienhaus 300 Euro und für Mehrfamilienhäuser 320 Euro bis 400 Euro). Die darüber hinausgehenden Kosten und die Umsatzsteuer hat der Hauseigentümer zu tragen.
Elektronisches Antragsverfahren beim BAFA
Am 21. September 2006 wird die neue Förderrichtlinie im Bundesanzeiger Nr. 179 veröffentlicht. Das Verwaltungsverfahren werde wesentlich vereinfacht und die Zuschusshöhe an die verfügbaren Haushaltsmittel angepasst. Förderanträge sind von antragsberechtigten Energieberater/innen vor Beginn der Beratung mittels eines neu entwickelten elektronischen Antragsverfahrens an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, zu richten.
Weitere Informationen unter www.bafa.de
20.09.2006 Quelle: BMWI Solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH