Neue Versorgungsbedingungen für Strom und Gas erleichtern Anbieterwechsel

Die Bundesregierung hat am 18.10.2006 Verordnungen zur Neufassung der allgemeinen Versorgungsbedingungen für Strom und Gas bestätigt, so dass diese in Kürze in Kraft treten können. Das berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in einer Pressemitteilung. Die Regelungen sollen Rechtssicherheit für alle Haushaltskunden und die betroffenen Energieversorger schaffen. Ein wichtiges Anliegen der Reform sei […]

Die Bundesregierung hat am 18.10.2006 Verordnungen zur Neufassung der allgemeinen Versorgungsbedingungen für Strom und Gas bestätigt, so dass diese in Kürze in Kraft treten können. Das berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in einer Pressemitteilung. Die Regelungen sollen Rechtssicherheit für alle Haushaltskunden und die betroffenen Energieversorger schaffen. Ein wichtiges Anliegen der Reform sei die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen Wechsel des Energielieferanten.   So regelt das neue gesetzliche Anschlussnutzungsverhältnis automatisch die Rechtsbeziehungen zwischen Energieverbraucher und Netzbetreiber, ohne dass vom Verbraucher noch der Abschluss eines gesonderten Anschlussvertrages mit dem Netzbetreiber gefordert werden kann. Das Anschlussnutzungsverhältnis bleibe auch im Falle eines Lieferantenwechsels unverändert, betont das BMWi.

Bundeswirtschaftsminister Glos: Stromverbraucher können jetzt unkomplizierter ihren Lieferanten wechseln

Zudem entfalle künftig die Mindestlaufzeit für Grundversorgungsverträge von einem Jahr. Haushaltskunden, die zum Beispiel nach einem Umzug zunächst einen Grundversorgungsvertrag abgeschlossen haben, sollen künftig mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ihren Lieferanten wechseln können. Mit den neuen Verordnungen werden die allgemeinen Versorgungsbedingungen an den Ordnungsrahmen des Energiewirtschaftsgesetzes angepasst. „Wer als Stromverbraucher mit seinem bisherigen Lieferanten unzufrieden ist, kann jetzt unkomplizierter seinen Lieferanten wechseln. Gerade in Zeiten hoher Strompreise ist es wichtig, dass Verbraucher die Wahl haben und nicht überhöhten Preisen ausgesetzt sind. Auch im Energiebereich muss sich der Wettbewerb durchsetzen“, sagte Bundeswirtschaftsminister Glos.

Die Niederspannungs- und die Niederdruckanschlussverordnung umfassen die Bedingungen für den Netzanschluss von Privatverbrauchern und Gewerbetreibenden an das Stromniederspannungs- bzw. das Gasniederdrucknetz sowie für die Nutzung dieses Anschlusses. Die Grundversorgungsverordnungen regeln Allgemeine Geschäftsbedingungen der Versorgung von Haushaltskunden mit Strom und Gas sowie Bedingungen einer Ersatzversorgung besonders im Falle eines Ausfalls des bisherigen Lieferanten.

22.10.2006   Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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