Energieeinsparverordnung: Novelle kommt Mitte 2007
Die Bundesregierung hat sich am 24.10.2006 auf Eckpunkte geeinigt, um den Streit um die Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beizulegen. Werde der Fahrplan eingehalten, komme die EnEV Mitte 2007, berichtet die Redaktion der Zeitschrift Gebäude-Energieberater in einer Pressemitteilung. Die Energieausweise für Gebäude sollen ab 2008 bei Verkauf und Neuvermietung Pflicht werden. Bis zuletzt sei über die Grenzen von Bedarfs- und Verbrauchsausweisen gestritten worden. Der Durchbruch sei auf Basis einer Vorlage von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel erreicht worden. Ein Eckpunktepapier sieht vor, dass für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet wurden, der bedarfsorientierte Energieausweis verbindlich vorgeschrieben wird. Das gilt auch für Gebäude beziehungsweise Modernisierungen an Gebäuden, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Für Gebäude, die durch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz auf einen energetischen Stand gehoben worden sind, der mindestens dem Stand der ersten Wärmeschutzverordnung entspricht, gilt die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Bundesregierung erwägt Förderung bedarfsorientierter Energieausweise
Bei größeren Gebäuden soll eine Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis eingeräumt werden. Der Energieausweis im Gebäudebestand soll ab dem 1. Januar 2008 Pflicht werden. Energieausweise die schon vor dem 1. Januar 2008 ausgestellt werden, können grundsätzlich mit Wahlfreiheit ausgestellt werden. Auch sie haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Die Erstellung von Energieausweisen soll im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms oder anderer Förderprogramme der Bundesregierung finanziell gefördert werden. Dies wird vermutlich ausschließlich für bedarfsorientierte Energieausweise gelten, weil die Förderung nur über die Modernisierungsprogramme möglich ist. Bislang wurde es in Regierungskreisen allerdings für problematisch gehalten, dass Kosten, die Bürgern aufgrund einer Rechtsverordnung entstehen, öffentlich gefördert werden. Deswegen kann laut Gebäudeenergieberater über Höhe und Umfang momentan nur spekuliert werden. Doch Eine (Vor-Ort-)Energieberatung (mit dem „Abfallprodukt“ Energieausweise) sei öffentlich-rechtlich nicht vorgeschrieben und dürfe deswegen durchaus gefördert werden.
Bundesbauminister Tiefensee: neue EnEV soll „Mitte 2007“ verkündet werden
Am 25. Oktober stellten sich Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Staatssekretär Dr. Engelbert Lütke Daldrup der Presse. Tiefensee geht davon aus, dass der Kompromiss jetzt sehr zügig in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet werden kann und schon bald ein EnEV-Referentenentwurf zur Anhörung der Verbände und der Länder in den Umlauf geht. Verkündet werden soll die neue Energieeinsparverordnung dann „Mitte 2007“. Dieses erscheine realistisch, weil besonders die Länder sich mit ihrer Wahlfreiheit sehr weit durchgesetzt hätten, so die Zeitschrift Gebäude-Energieberater. Außerdem solle erreicht werden, dass bereits vor dem Pflichttermin 1. Januar 2008 möglichst viele Energieausweise ausgestellt werden.
Jährlich rund 900.000 Gebäude Energieausweise
Tiefensee geht davon aus, dass sich mittelfristig in Deutschland etwa 100.000 bis 150.000 Menschen mit dem Ausstellen von Energieausweisen beschäftigen werden. Er erwartet, dass jährlich für rund 900.000 Gebäude Energieausweise ausgestellt werden müssen, davon würden etwa 300.000 der Bedarfsausweispflicht unterliegen. Allerdings ist der Bauminister zuversichtlich, dass sich deutlich mehr Gebäudeeigentümer für den bedarfsorientierten Energieausweis entscheiden werden. Fest stehe, dass beide Ausweisvarianten projektspezifische Modernisierungsvorschläge enthalten müssen. Für den Verbrauchsausweis nannte Tiefensee Kosten von rund 40 bis 60 Euro und für den Bedarfsausweis von 80 bis 120 Euro. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass alle Vereinfachungen genutzt würden, Gebäudepläne vorhanden seien und die Eigentümer sich an der Datenaufnahme beteiligten. Die Kosten dürften deswegen kaum den späteren Marktpreisen entsprechen, wenn die haftungsrechtlichen Konsequenzen daraus bedacht und die Energieausweise nicht vom Aussteller als Akquisitionsleistung subventioniert würden, so die Zeitschrift Gebäude-Energieberater. Außerdem wäre bei den genannten Kosten eine Präsentation der Ergebnisse in einem Abschlussgespräch nicht möglich.
27.10.2006 Quelle: Redaktion Gebäude-Energieberater Solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH