Prof. Holger Rogall erhält Deutschen Solarpreis für Berliner Solar-Verordnung

Dr. Holger Rogall, Professor für Umweltökonomie setzte sich jahrelang für die Nutzung erneuerbarer Energien im Bauwesen ein. Jetzt wurde sein politisches Engagement von EUROSOLAR mit dem Deutschen Solarpreis 2006 gewürdigt. Rogall entwickelte die Berliner Solarverordnung, einen Meilenstein für die administrative Vorgaben für das solare Bauen. „In einem politischen Kraftakt brachte der „Nachhaltigkeitspolitiker“ diese solare Bauordnung […]

Dr. Holger Rogall, Professor für Umweltökonomie setzte sich jahrelang für die Nutzung erneuerbarer Energien im Bauwesen ein. Jetzt wurde sein politisches Engagement von EUROSOLAR mit dem Deutschen Solarpreis 2006 gewürdigt. Rogall entwickelte die Berliner Solarverordnung, einen Meilenstein für die administrative Vorgaben für das solare Bauen. „In einem politischen Kraftakt brachte der „Nachhaltigkeitspolitiker“ diese solare Bauordnung durch alle politischen Instanzen bis kurz vor die Abstimmung im Berliner Abgeordnetenhaus, wo es aber Lobbyinteressen gelang, sie von der Tagesordnung nehmen zu lassen. Trotzdem erreichte Prof. Rogall durch sein wissenschaftliches Engagement und seine politische Hartnäckigkeit ein neues Problem- und vor allem Chancenbewusstsein im Bauwesen, dem andere Städte erfolgreich gefolgt sind“, heißt es in der Begründung der Jury.   So wurde die Berliner Solarverordnung als „ordenanca solar“ bereits erfolgreich in Barcelona umgesetzt, auch Hamburg und Vellmar haben den Gedanken des solaren Bauens in ihre Bauordnungen aufgenommen.

Solar-Pflichten in Spanien, Hamburg und Hessen

Die katalanische Hauptstadt Barcelona hat ihre Kollektorfläche mit einer Solaranlagen-Verordnung nach dem Berliner Vorbild in wenigen Jahren mehr als verzehnfacht. Spanien ist mittlerweile eines der Länder mit der am weitesten reichenden Solar-Gesetzgebung der Welt. Am 17.03. 2006 hat die spanische Regierung die neue technische Gebäuderichtlinie (CTE, Codigo Tecnico de la Edificacion) verabschiedet und damit die bedeutendste Reform am Bau seit Jahren eingeleitet. Die neue CTE regelt unter anderem die Nachhaltigkeit von Gebäuden und deren Energieeffizienz. Sie geht deutlich über die EU-Vorgaben hinaus und sieht einen obligatorischen solaren Deckungsgrad von 30 – 70 % für die Warmwasserbereitung vor, für große Gebäude im tertiären Sektor werden auch Solarstromanlagen vorgesehen.

Einen vergleichbaren Weg geht die hessische Kommune Vellmar: Sie schließt mit den Bauherren einer neuen Siedlung Verträge, in denen die Solaranlage vorgeschrieben ist. Das Ziel, alle Häuser eines neuen Stadtviertels mit Sonnenwärme zu versorgen verfolgt Vellmar mit dem „Städtebaulichen Vertrag“. Hamburg verfolgt das Ziel, erneuerbare Energiequellen für die Warmwasserbereitung in neuen Bebauungsplänen vorzugeben. Die Hansestadt stützt sich in Sachen Solar-Pflicht nicht hauptsächlich auf das Baugesetzbuch oder die Hamburgische Bauordnung, sondern auf das Hamburgische Klimaschutzgesetz von 1997. Dieses ermächtigt den Senat unter anderem, bestimmte Arten und Techniken der Wärmebedarfsdeckung vorzuschreiben.

Solare Pflichten – ein Marschallplan der Städte für die Erde

„Vor diesem Hintergrund ist Prof. Dr. Rogall zu verdanken, dass er den „solaren“ Baustein ins Rollen gebracht hat, und es lässt sich nur hoffen, dass sich seine Erkenntnisse letztendlich auch im Berliner Abgeordnetenhaus durchsetzen“, betont die Solarpreis-Jury. Als langjähriger Kooperationspartner des Solarservers hat sich Prof. Rogall in mehreren Beiträgen mit diesem Thema beschäftigt darunter das Solarserver-Interview: „Neue Chance für Berliner Solarverordnung? Professor Holger Rogall über den „Berliner Weg“ zu einer Solar-Pflicht für die Hauptstadt“ unter interview_rogall.html sowie der Artikel von Fabio Longo und Prof. Dr. Holger Rogall: „Solare Pflichten – Marschallplan der Städte für die Erde“ unter standpunkt_longo_dez2003.html.

17.11.2006   Quelle: EUROSOLAR; Solarserver   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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