Neue Richtlinien zur Solar- und Biomasseförderung in Kraft

Die Förderung für Solarkollektoranlagen und Biomassekessel mit Investitionszuschüssen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird auch 2007 fortgeführt. Die Richtlinien des MAP wurden am 20. Januar 2007 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam. Die Genehmigung der Förderung für Biomasse– und Geothermieheizwerke im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien durch die EU-Kommission steht noch aus. Anträge […]

Die Förderung für Solarkollektoranlagen und Biomassekessel mit Investitionszuschüssen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird auch 2007 fortgeführt. Die Richtlinien des MAP wurden am 20. Januar 2007 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam. Die Genehmigung der Förderung für Biomasse– und Geothermieheizwerke im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien durch die EU-Kommission steht noch aus. Anträge können zusammen mit dem Verwendungsnachweis (Rechnung) ab dem 15. März 2007 gestellt werden. Über die Investitionskostenzuschüsse entscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesumweltministeriums.
Für das Jahr 2007 stehen im dem Marktanreizprogramm insgesamt 213 Millionen Euro zu Verfügung. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim BAFA. Eine Grundvergütung wird gewährt für Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung (40 Euro/m2, mindestens 275 Euro je Anlage), Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung (70 Euro/m2), Pelletskessel (24 Euro/ kW Nennwärmeleistung), Hackschnitzelanlagen (pauschal 500 Euro je Anlage) und Scheitholzvergaserkessel (pauschal 750 Euro je Anlage).

Verfahren für die Basisförderung vereinfacht
Ab 2007 erfolgt die „Basisförderung“ nach einem neuen Verfahren: Für den Antragsteller entfällt die bisherige Verpflichtung, vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages einen Förderantrag beim BAFA zu stellen. Die Basisförderung umfasst die Förderung von Solarkollektoranlagen bis 40 m2 installierter Bruttokollektorfläche, von automatisch beschickten Biomasseanlagen ab 8 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung und von handbeschickten Scheitholzvergaserkesseln ab 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung. Für die Basisförderung sind Anträge auf Förderung erst nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.

BAFA empfiehlt, vorab zu klären, ob die Voraussetzungen nach der Förderrichtlinie erfüllt sind

Anträge können zusammen mit dem Verwendungsnachweis (Rechnung) ab dem 15. März 2007 gestellt werden. Eine frühere Antragstellung ist wegen der Verfahrensumstellung nicht möglich. Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig gestellt sind. Mit der Durchführung der Investition muss daher künftig nicht gewartet werden, bis ein Antrag gestellt werden kann oder dieser durch das BAFA beschieden wird. Es wird den Antragstellern jedoch empfohlen, sich bei Auswahl der Anlage zu informieren, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach der Förderrichtlinie erfüllt.
Wer bereits im Jahr 2006 einen Förderantrag beim BAFA gestellt hat, der wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurde, kann nunmehr einen erneuten Antrag stellen. In diesem Fall richtet sich der Investitionskostenzuschuss nach der alten Förderrichtlinie vom 12. Juni 2006. Weitere Informationen unter http://www.solarserver.de/marktanreizprogramm.html.

Formulare und Listen förderfähiger Biomasse-Kessel im Internet
Die einzelnen Antragsformulare stellt das BAFA zum Herunterladen im Internet zur Verfügung unter www.bafa.de
– Eine Liste mit den förderfähigen automatisch beschickten Biomasse-Anlagen kann als PDF-Dokument
heruntergeladen werden, ebenso eine
Liste mit den förderfähigen handbeschickten Biomasse-Anlagen

25.01.2007 | Quelle: BAFA | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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